SPD und CDU im Landtag kupfern bei Gesetzentwurf NPD-Text ab!

Bereits im Juli 2010 hat die NPD-Fraktion im Schweriner Landtag einen Gesetzentwurf (Drucksache 5/3665) zur Änderung des Landesdatenschutzgesetzes eingebracht, der von den selbsternannten Demokraten als unnötig abgelehnt wurde.
 
Hintergrund des Antrages war ein Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union vom 9. März 2010, indem festgestellt wurde, die Bundesrepublik Deutschland habe gegen die EU-Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten verstoßen.
 
Nunmehr haben die Fraktionen von SPD und CDU ihrerseits einen Gesetzentwurf (Drucksache 5/4191) eingebracht, der bei der Problemdarstellung wortwörtlich auf den NPD-Entwurf zurückgreift.
 
Seit Guttenberg scheint es ja in Mode zu sein, ganze Textpassagen abzuschreiben. Dass die Fraktionen von SPD und CDU, die der NPD gerne mangelnde Sacharbeit vorwerfen, allerdings schamlos den Text des NPD-Gesetzentwurfes verwenden, ist schon ein besonders dreistes Stück!
 
Der Parlamentarische Geschäftsführer der NPD-Fraktion, Stefan Köster, äußerste sich hierzu heute in Schwerin:
 
„Gerade noch hat SPD-Ministerin Manuela Schwesig rumgetönt, die NPD würde keine Sacharbeit leisten. Und jetzt darf man feststellen, die Fraktionen von SPD und CDU kupfern Teile des NPD-Gesetzentwurfes offenbar aufgrund eigenen Unvermögens einfach ab und verkaufen das dann ein halbes Jahr später als Eigenentwurf. Die dreiste Heuchelei dieser Herrschaften wird immer unerträglicher.“
Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Freitag, 18. März 2011