Rechtsfolgenbelehrung für ALG-II-Empfänger beibehalten

Nach wie vor sind Kürzungen bis hin zum vollständigen Entzug aller Hartz-IV-Leistungen sehr schnell möglich. Nunmehr ist jedoch eine bisher im Arbeitslosenrecht beispiellose Härte geplant: So soll im Rahmen der Hartz-IV-Neuregelung eine Änderung erwogen werden, die darauf hinaus läuft, daß künftig keinerlei Rechtsfolgenbelehrung mehr notwendig wäre, um Hartz-IV-Empfänger bei Pflichtverletzungen sanktionieren zu dürfen. Diese Belehrung ist bislang eine zwingende Vorraussetzung für ARGEN und „Jobcenter“, um Sanktionen in Form von Mittelkürzungen durchführen zu dürfen.
 
Die NPD-Fraktion beantragte in der heutigen Landtagssitzung, die SPD-CDU-Landesregierung zu einer Intervention auf Bundesebene zu bewegen, um die Abschaffung der Belehrung abzuwenden. Der NPD-Volksvertreter und juristische Hartz-IV-Berater Michael Andrejewski führte in seiner Rede aus, daß der Wegfall der Rechtsfolgebelehrung als zwingende Vorraussetzung für Sanktionen bereits in den Hinterstuben der Bundesregierung geplant wird:

Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Donnerstag, 27. Januar 2011