Kontrollsystem gegen Sexualkriminalität hat versagt

Nachdem erhebliche Überwachungsdefizite im Falle eines Neustrelitzer Kinderschänders bekannt wurden, forderte die NPD-Fraktion heute im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern die Landesregierung mit einem Antrag auf, ihr Kontrollsystem „FoKuS" (Für optimierte Kontrolle und Sicherheit) kritisch zu hinterfragen. Denn trotz Führungsaufsicht und „FoKuS"-Überwachung konnte es einem einschlägig vorbestraften Triebtäter im August dieses Jahres mühelos gelingen, einen neun Jahre alten Jungen in seine Wohnung zu locken und sich sexuell an ihm zu vergehen. Seine Wohnung - Tatort des abscheulichen Verbrechens - konnte sich der Sexualstraftäter auch noch in unmittelbarer Nähe zu einer Kindertagesmutter anmieten.

„FoKuS" wurde vom Landesjustizministerium im April dieses Jahres eingeführt und sollte eigentlich dazu dienen, aus der Haft entlassene Kinderschänder mit schlechter Kriminalprognose von Wiederholungstaten mittels Koordination und Kommunikation innerhalb der Behörden abzuhalten und generell von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren fernzuhalten. Offensichtlich hat das System im Neustrelitzer Fall versagt -- ohne, daß die verantwortlichen Politiker bemüht sind, Mängel einzugestehen und die Öffentlichkeit mit einem umfassenden Bericht zur Überwachungspraxis vom Sexualstraftäter zu informieren. Neustrelitz offenbarte, daß die SPD-CDU-Landesregierung die Augen vor dem erheblichen Gefahrenpotential, das von freilaufenden Sexualstraftätern in Mecklenburg-Vorpommern ausgeht, nicht einfach weiter verschließen darf.

Ein Kontrollsystem, welches nicht funktioniert, gehört eigentlich überarbeitet und mit Hinblick auf Verbesserungen überprüft. Doch dazu benötigt erst einmal die etablierte Landespolitik die Einsicht und den Willen, begangene Fehler einzugestehen. Um das Risiko von zerstörten Kinderseelen verursacht von schlecht überwachten Sexualstraftätern auf ein Minimum einzudämmen, bedarf es einer Überprüfung der Wirksamkeit von „FoKuS", was die Mehrheit der Landtagsabgeordneten ablehnte. Entgegen den Stimmen sämtlicher sich demokratisch nennenden Fraktionen von CDU, SPD, FDP und DieLinke wurden die NPD-Forderungen abgelehnt. Für Kinderschänder ein Freibrief, die die laxe Kuscheljustiz und ihre kurzen Inhaftierungen als „staatliche Unterbrechung" in der Ausübung ihrer kranken Triebe betrachten.

Der NPD-Abgeordnete Tino Müller führte zum NPD-Antrag aus:









Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Donnerstag, 14. Oktober 2010