Alleinerziehende bleiben weiterhin der Willkür ausgesetzt

Daß die Regelsätze für Bezieher von Arbeitslosengeld II willkürlich festgelegt wurden, hat auch schon das Bundesverfassungsgericht festgestellt. Dabei wurden die gekürzten Regelsätze für Kinder besonders kritisiert. Absolut nicht nachvollziehbar ist es aber, warum alleinerziehende Mütter und Väter bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr ihres Kindes einen höheren Mehraufwand zuerkannt bekommen, als andere Alleinerziehende, deren Kind bereits sieben Jahre alt ist.

Diese Ungerechtigkeit in den Hartz IV-Regelungen griff die NPD-Fraktion auf und Rechtsanwalt Michael Andrejewski rechnete den „demokratischen Abgeordneten" vor, welche Auswirkungen solche Willkür für die Betroffenen hat.

Günter Rühs (CDU) konnte zwar nicht darüber aufklären, warum zwischen Sechs- und Siebenjährigen unterschieden wird, aber er versuchte vom eigentlichen Problem dadurch abzulenken, daß er darauf hinwies, die Regelungen würden gerade überarbeitet.

Rechtsanwalt Michael Andrejewski hielt dem entgegen, daß diese Regelungen seit Jahren bestehen und die Betroffenen, bei einer mittleren Verfahrensdauer von vier bis fünf Jahren, dagegen de facto keinen effektiven Rechtsschutz haben. Demnach könne man weder von einem Rechts- noch von einem Sozialstaat sprechen.




Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Freitag, 17. September 2010