Landtag spricht sich gegen Pflicht der Landesregierung zur parteipolitischen Neutralität aus

Mit Urteil vom 01. Juli 2010 (Az.: Lv 4/09) hat der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes die Pflicht einer jeden Landesregierung zur Neutralität betont und jegliche parteiische Einwirkung zu Gunsten oder zu Lasten einzelner Parteien im Wahlkampf strikt untersagt.

Angesichts der fortwährenden Hetzkampagnen, welche die hiesige Landesregierung aus Steuermitteln gegen die NPD betreibt, mißt die NPD-Fraktion dieser Entscheidung auch für Mecklenburg-Vorpommern große Bedeutung bei. Da den Blockparteien im Schweriner Schloß das Urteil des höchsten saarländischen Gerichts offenbar unbekannt war, beantragte die NPD-Fraktion im Plenum des Landtages, die Landesregierung zur strikten parteipolitischen Neutralität anzuhalten und die fortwährende Diffamierung mißliebiger Konkurrenz endlich zu unterbinden.

In seinem Redebeitrag arbeitete der NPD-Fraktionsvorsitzende die tragenden Urteilsgründe heraus und erläuterte, warum gerade die Landesregierung von M-V die Entscheidung besonders sorgfältig lesen sollte. Den Vertretern der Altparteien war es sichtlich unangenehm, von der NPD-Fraktion auf Basis eines Verfassungsgerichtsurteils an die Pflicht zur Einhaltung der demokratischen Spielregeln erinnert zu werden. Die amtierende Landtagspräsidentin reagierte gewohnt unprofessionell und versuchte die Ausführungen von Udo Pastörs mit hektischen Verweisen auf die „Würde des hohen Hauses" zu unterbinden. Als der NPD-Fraktionsvorsitzende die unzähligen Beispiele einer parteiischen Amtsführung durch Ministerpräsident „Sellering und seine Lakaien" im einzelnen aufzählen wollte, konnte die amtierende Landtagspräsidentin die unbequemen Wahrheiten nicht mehr ertragen und reagierte mit sofortigem Wortentzug. Das half freilich wenig, da der Redebeitrag zum Ärger der Blockparteien von Michael Andrejewski zu Ende geführt wurde.





Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Freitag, 17. September 2010