Artgemäße Tierhaltung statt industrieller Mastanlagen

Es liegt im deutschen Wesen, Tieren ein artgerechtes Leben ohne Zufügung von unnötigen Leiden, Schmerzen und Schäden zu ermöglichen. Schon im Jahr 1933 wurde das erste Tierschutzgesetz ("Reichstierschutzgesetz") in Deutschland verabschiedet und beispielsweise das „Schächten“ – das leidvolle Ausbluten lassen von lebendigen Nutztieren – unter Strafe gestellt.
 
Spätestens seit dem Zusammenbruch vieler Landwirtschaftsbetriebe in Mecklenburg und Pommern ab 1990 konzentrierten sich Tierproduktionsanlagen auf wenige Standorte mit ungeheuren „Kapazitäten“.  Oftmals werden in der hiesigen Agrarbranche Schweine, Kühe oder Geflügel unter skandalösen Umständen für die Massenproduktion in viel zu engen Räumlichkeiten gehalten. Mit einem Antrag forderte Die Fraktion die Linke in der 101. Landtagssitzung, die weitere Ausbreitung solcher Anlagen in Mecklenburg und Pommern bau- und genehmigungsrechtlich einzudämmen. Weniger aus ethischen Gründen, als vielmehr aus Gründen des eigenen Parteikalküls versuchten die Genossen, sich Bürger- und Anwohnerproteste gegen Massentierhaltungsanlagen zunutze zu machen.
 
Der NPD-Abgeordnete Tino Müller stellte im Rahmen der Debatte richtig, wer vor allem vom – wie es in der Antragsbegründung der Linken heißt – „Strukturwandel“ in der Landwirtschaft mit den ausufernden Tierfabriken profitierte.

Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Freitag, 09. Juli 2010