Muttersprache im Strafverfahren?

Der Gebrauch der Muttersprache bei Strafverfahren, insbesondere im Ausland, ist bei festgesetzten Verdächtigen von Straftaten bislang nicht obligatorisch.

Dies ruft die Gutmenschen der Fraktion Die Linke auf den Plan: Gemäß einer EU-Richtlinie sollen Dolmetscher für Straffällige bereitgestellt werden, die im EU-Ausland vor dem Kadi stehen. Hierbei möchten die selbsternannten Weltverbesserer, daß hierzulande für verdächtige und beschuldigte Ausländer ohne Aufenthaltsgenehmigung das Recht auf Dolmetscher und Übersetzer im bundesrepublikanischen Strafverfahren festgeschrieben wird. Der Linken geht dies nicht schnell genug. Sie fordert in einem Antrag die Landesregierung auf, wie die EU-Richtlinie in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt werden kann.

In gewohnt bissiger Art und Weise karikierte der NPD-Gegenredner Michael Andrejewski die überflüssigen EU-Vorgaben aus Brüssel und gab zu bedenken, daß durch die Vielzahl nationaler Rechtssysteme die Forderung der Linken zur Farce wird.

Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Donnerstag, 08. Juli 2010