Verstoß gegen die Geschäftsordnung des Landtags?

Präsidentin Bretschneider erteilte gestern zwei Ordnungsrufe – binnen einer Minute.

Der NPD-Abgeordnete Raimund Borrmann wurde in der gestrigen Landtags-Sitzung in kürzester Zeit zum Opfer von Ordnungs-Maßnahmen. Binnen einer Minute erteilte ihm Landtags-Präsidentin Sylvia Bretschneider (SPD) zwei Ordnungsrufe für angeblich ungehörige und ehrverletzende Ausdrücke, die Borrmann beim Reden gebraucht haben soll. Ginge es danach, wäre der Plenarsaal zuweilen wie leergefegt – und das nicht nur wegen zeit weiser Abwesenheit einer Reihe von "Vertretern des Volkes".

Das Interessante dabei: Nachdem Borrmann den ersten Ordnungsruf erhalten hatte, nahm er diesen kommentarlos hin, so daß es eigentlich keinen Grund gab, ihm gleich einen zweiten zu erteilen. Doch griff Frau Bretschneider in die Trickkiste: "Wo wir doch dabei sind", setzte sie ihre Ausführungen fort: Da Borrmann in einer früheren Rede des Tages der Bretschneider zufolge gleichfalls einen "ordnungsrufwürdige" Bemerkung gemacht hatte, diese aber nicht gerügt worden war, schritt sie nunmehr zur Tat.

Die Geschäfts-Ordnung des Landtages besagt in § 97 (2), der sich Sach- und Ordnungsrufen widmet: "Verletzt ein Mitglied des Landtages die Würde und die Ordnung des Hauses, soll der Präsident ihn zur Ordnung rufen. Der Ordnungsruf und der Anlaß hierzu dürfen von den nachfolgenden Rednern nicht behandelt werden". Dann heißt es: "Ist dem Präsidenten eine Ordnungsverletzung entgangen, so kann er sie in der nächsten Sitzung erwähnen und gegebenenfalls rügen"

Würde aus dem "Kann" ein "Muß" oder aus dem "Muß" ein "Kann", wäre das Gummi-Arabikum dieses Paragraphen beseitigt. Frau Bretschneider, übernehmen Sie!
Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Donnerstag, 05. März 2009