Härtefallkommission auf Landesebene auflösen!

Wenn einem Ausländer aus rechtlichen Gründen keine Aufenthaltsgenehmigung zusteht, besteht dennoch die Möglichkeit, dass die oberste Landesbehörde eine gegenteilige Anordnung trifft.

Mit dem Instrument der Härtefallkommissionslandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (HFKLVO-M-V) wird in Wahrheit einem möglichen Missbrauch Tür und Tor geöffnet.

Es ist möglich, politische Interessen über die Rechtsordnung zu stellen. Da das Land nach § 23 a Aufenthaltsgesetz nicht verpflichtet ist, eine Härtefallverordnung zu erlassen, kann die bestehende Verordnung auch aufgehoben werden. Der NPD-Abgeordnete und Rechtsanwalt Michael Andrejewski verdeutlichte in seiner Rede die Problematik:

Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Montag, 11. Juli 2016