NPD-Fraktion wird zurückbehaltende Fraktionsmittel auf dem Klageweg erstreiten

Die NPD-Fraktion wird gegen die Entscheidung der Landtagspräsidentin, die monatlichen Zuweisungen an die Fraktion zu kürzen, gerichtlich vorgehen.

Obwohl die Landtagsverwaltung ihre Rückforderung von ursprünglich 80.000 Euro bereits auf rund 45.000 Euro reduziert hat und selbst der Generalstaatsanwalt keinen Grund sieht, gegen die NPD-Fraktion zu ermitteln, sollen die unbegründeten Rückforderungen offenbar mit den monatlichen Zahlungen verrechnet werden.

Gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, auf ein Ermittlungsverfahren gegen die NPD-Fraktion wegen Untreue zu verzichten, erwägt die Landtagspräsidentin laut Medienberichten eine Beschwerde bei Justizministerin Kuder. Offensichtlich sind diese einseitigen Bestrebungen gegen die NPD-Fraktion rein politisch motiviert.

Da diese Rückforderung der Landtagsverwaltung nicht nur in der Höhe, sondern auch in der Sache unbegründet ist, wird die NPD-Fraktion nunmehr die ihr von Gesetzes wegen zustehenden Mittel gerichtlich einklagen.

Der NPD-Fraktionsvorsitzende im Schweriner Landtag, Udo Pastörs, nahm hierzu heute in Schwerin Stellung: „Es ist langsam unerträglich, wie die Landtagspräsidentin Frau Bretschneider, die eigentlich zur politischen Neutralität verpflichtet ist, offenbar einseitig gegen die NPD-Fraktion agiert. Die Rückforderungen sind völlig unbegründet. Durch die willkürliche Kürzung der Zuweisungen soll die Arbeit der NPD-Fraktion offensichtlich nachhaltig behindert werden. Die Fraktion wird sich diese Gangart der Landtagsverwaltung nicht mehr gefallen lassen und eine entsprechende Klage auf Auszahlung sämtlicher Gelder beim Verwaltungsgericht einreichen.“
Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Montag, 03. März 2014