Großer Sieg für kleine Gemeinden

Einen großen Sieg feiern die kleinen Gemeinden im Land. Drei von ihnen haben erfolgreich gegen das 2009 verabschiedete Gesetz zur Neugestaltung des Finanzausgleichsgesetzes geklagt. Ursprünglich sollten Gemeinden mit weniger als 500 Einwohnern ab dem 1. Januar 2012 nur noch 95 statt 100 Prozent der Schlüsselzuweisungen erhalten. Von Sonderbedarfs- und Fehlbetragszuwendungen sowie Hilfen zur Konsolidierung wären sie gänzlich ausgeschlossen worden. Die NPD-Landtagsfraktion hatte sich gegen diese klare Ungleichbehandlung ausgesprochen und dem Gesetz die Zustimmung verweigert.
 
Gegen das Gesetz hatten Hugoldsdorf (Nordvorpommern), Hohenbollentin (Demmin) und Thandorf (Nordwestmecklenburg) kommunale Verfassungsbeschwerde eingereicht – letztlich erfolgreich. Das Landesverfassungsgericht entschied, daß die Neuregelung das Recht der kommunalen Selbstverwaltung entsprechend dem Gebot der interkommunalen Gleichbehandlung verletzt.

Auch fehlt nach Auffassung des LVG für die einzig vorgesehene Differenzierung zwischen Gemeinden unter 500 Einwohnern und solchen mit mindestens 500 Einwohnern schlichtweg der sachliche Grund.
 
Der finanzpolitische Sprecher der NPD-Landtagsfraktion, Stefan Köster, bewertete die Entscheidung des Gerichts so: „Die von Arroganz geprägte Politik von Innenminister Caffier ist wieder einmal gescheitert. Bleibt nur zu hoffen, daß die Landesregierung hinsichtlich der Kreisgebietsreform ebenfalls eine Quittung für ihr verfassungswidriges Handeln erhält.“
zurück | drucken Erstellt am Freitag, 01. Juli 2011