Drohende Verödung des Kleingartenwesens muß gestoppt werden!

Aktuell stehen 150.000 aktive Hobbygärtner, die eine Klein­gartenzelle nutzen, vor schwerwiegenden Veränderungen. Schätzungen gehen davon aus, daß bis zu zwei Drittel der über 82.000 erfaßten Kleingärten bis zum 31.12. 2013 ihre Abwasserentsorgungsanlagen technisch umrüsten müssen. Stein des Anstoßes ist ein Erlaß des Landwirtschaftsministeriums aus dem Jahr 2008, welches endgültig eine wasserrechtlich unsachgerechte Abwasserentsorgung verbietet. Somit ist den Laubenpiepern ein regelrechtes Ultimatum zur Umrüstung gesetzt worden.
 
Dieser Anpassungszwang der Entsorgungstechnik ist mit Kosten verbunden, die in keinem Verhältnis stehen. Denn gerade finanzschwache Bevölkerungsgruppen - Rentner, Vorruheständler und ALG II-Empfänger - nutzen Kleingärten und können sich schlichtweg eine teure Entsorgungstechnik nur schwer leisten. Der heftige Protest aus eben dieser Mitte des Volkes in den vergangenen Monaten hat gezeigt, daß die Landespolitik endlich von ihrer zeitlich eng bemessenen Frist absehen muß.
 
In der heutigen Sitzung des Landtages forderte die NPD-Fraktion deshalb, die Pflicht zur Umsetzung bis zum Jahresbeginn 2017 zu verlängern, um Handlungsspielraum für sozial verträglichere Lösungen gewinnen zu können. Keiner bestreitet, daß kein ungeklärtes Abwasser abgeführt werden sollte. Jedoch steht solches Abwasser, was in KLEINgärten anfällt, in keinem Verhältnis zu den Abwassermengen, die die Agrarindustrie verursacht. Während einerseits Kleingärtner für drohende Ökokatastrophen herhalten müssen, werden andererseits wirkliche Dreckschleudern gezielt im Land angesiedelt.
 
Der NPD-Abgeordnete Birger Lüssow begründet den Antrag zum Schutz des Kleingartenwesens in Mecklenburg-Vorpommern:



zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 17. März 2011