Politisches Gräberstättengesetz im Landtag eingebracht

Der politische Mißbrauch des Hausrechts von Grabstättenträgern hinderte gerade in jüngster Vergangenheit und insbesondere am Volkstrauertag in beschämender Art und Weise jungen Deutschen daran, friedliche Gedenkveranstaltungen und Kranzniederlegungen im Rahmen einer aufrichtigen Gedenkkultur - fernab vom Schuldkult-Wahn - auf Gräberstätten durchzuführen. Oftmals mündeten solche Repressionen darin, daß Kranzschleifen mit würdigem Gedenken der Opfer widerrechtlich in Nacht- und Nebelaktionen entfernt und wissentlich die Totenruhe in Verbindung mit Sachbeschädigung und Diebstahl gestört wurden.
 
Der heute im Landtag von SPD und CDU eingebrachte Entwurf eines Landesgräberstättengesetzes stellt einen  weiteren Höhenpunkt von den derzeit Herrschenden dar, mit Verboten ein ehrenvolles Gedenken an die Toten unseres Volkes zu unterbinden. So heißt es beispielsweise im Entwurf des Gräberstättengesetzes, daß es sein Zweck ist, die „Gräberstätten, die dem Gedenken an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft dienen, vor widmungswidrigen Einwirkungen zu schützen.“ Die Deutungshoheit, was „widmungswidrige Einwirkungen“ sind, obliegt natürlich den Schuldkult-Parteien, die Deutsche stets als Täter, nie als Opfer behandeln. Insbesondere für die Gräberstätten Golm, Fünfeichen, Wöbbelin einschließlich der Theodor-Körner-Gedenkstätte soll dieses neue Gesinnungsgesetz Anwendung finden.
 
Der NPD-Abgeordnete Tino Müller ließ es sich trotz der giftigen Anmerkungen der Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider (SPD) nicht nehmen, angemessen den Standpunkt der nationalen Opposition deutlich zu machen:



zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 16. März 2011