NPD-Abgeordnete prüfen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht

Der Streit um illegale Zahlungen sogenannter Fraktionszulagen geht voraussichtlich in die nächste Runde
 
Das Landesverfassungsgericht hat eine Organklage der NPD-Abgeordneten im Schweriner Landtag mit der Begründung zurückgewiesen, diese nicht fristgerecht eingereicht zu haben.
 
Diese Begründung der Gerichtes will die NPD-Fraktion keinesfalls akzeptieren, da aus den bisherigen Veröffentlichungen des Landtages eben nicht klar hervorging, daß die Fraktionen von SPD, CDU, FDP und Linken verfassungswidrige Zulagen an einzelne Abgeordnete zahlen. Erst der Landesrechnungshof habe dann die Verwendung der Gelder offengelegt und somit habe sich die Frist für eine Klage auf eben diesen Zeitpunkt zu beziehen.
 
Die Kläger wollten vom Gericht bestätigt haben, daß zusätzliche Zahlungen an bestimmte Funktionsträger aus Fraktionsmittel unzulässig sind. Eine entsprechende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes liegt bereits seit 2001 vor, wird aber nach Auffassung der NPD-Fraktion vom Landtag Mecklenburg-Vorpommen nicht berücksichtigt.
 
Der Parlamentarische Geschäftsführer der NPD-Fraktion, Stefan Köster, kommentierte die Gerichtsentscheidung heute in Schwerin:
 

„Das Landesverfassungsgericht steht scheinbar unter einem enormen politischen Druck. Mit dem juristischen Winkelzug der Verfristung will man sich offenbar vor einer Entscheidung drücken, die in Mecklenburg-Vorpommern einem politischen Erdbeben gleichkäme. SPD, CDU, Linke und FDP zahlen allesamt Funktionszulagen aus und wären bei einem entsprechenden Urteil genauso in der Klemme, wie eine Landtagspräsidentin, die dieses rechtswidrige Treiben auch noch zuläßt. Wir prüfen jetzt den Weg ans Bundesverfassungsgericht und sind zuversichtlich, eine höchstrichterliche Entscheidung herbeiführen zu können.“
zurück | drucken Erstellt am Montag, 07. März 2011