Bestechliche Ärzte und die Blockparteien

Die NPD-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern sorgte in den letzten Jahren schon mehrfach dafür, daß die Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen auf der Tagesordnung des Landtages stand. Ziel war es, die Regelung im Strafgesetzbuch zu konkretisieren, damit auch Korruptionshandlungen niedergelassener Ärzte strafrechtlich verfolgt werden können.

Nun wurden erstmals zwei Ärzte wegen Bestechlichkeit verurteilt. Unter Juristen ist das Urteil allerdings umstritten, weil bisher davon ausgegangen wird, daß niedergelassene Ärzte nicht wegen Bestechlichkeit belangt werden können.

Der sozialpolitische Sprecher der NPD-Fraktion, Stefan Köster, kommentierte den Urteilsspruch und die damit verbundene Diskussion heute in Schwerin:

„Im Landtag wurde unser Antrag mit der Begründung abgewiesen, eine Konkretisierung im Strafgesetzbuch sei nicht notwendig, die bestehenden Regelungen seien völlig ausreichend. Schon damals habe ich den Verdacht geäußert, die selbsternannten Demokraten halten der Korruption ganz bewußt Tür und Tor offen.

Die neuerliche Diskussion um ausreichende Regelungen zur Verfolgung von Vorteilsnahme, Betrug und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen machen deutlich, daß unser Antrag nicht überflüssig war, sondern ein Handeln des Gesetzgebers dringend notwendig ist.

Geschätzte 20 Milliarden Euro gehen jedes Jahr dem Gesundheitssystem durch Korruptionshandlungen verloren. Diese Summe muß von den Beitragszahler aufgebracht werden. Angesichts der Tatsache, daß in verschiedenen Bundesländern schon jetzt keine Termine mehr beim Zahnarzt zu bekommen sind, weil das Budget bereits aufgebraucht ist, wird deutlich, wie wichtig es ist, das Gesundheitssystem sozial gerecht auszugestalten und wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen.“
zurück | drucken Erstellt am Dienstag, 02. November 2010