Die Wahl des Bundespräsidenten ist ungültig!

Die drei Wahlmänner der NPD, Udo Pastörs, Holger Apfel und Dr. Johannes Müller, werden gegen die Gültigkeit der Wahl des Bundespräsidenten Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Grund für die Klage ist, daß in zehn Landtagen die Wahlmänner nicht ordnungsgemäß gewählt wurden.
 
Im Bundespräsidentenwahlgesetz (BPWahlG) ist geregelt, daß über die Vorschlagslisten mittels Höchstzahlverfahren d’Hondt abzustimmen ist. Entgegen den Vorgaben des Gesetzes, wurden die von den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen entsandten Wahlmänner aber durch Blockwahl gewählt. Daher dürften die nicht rechtmäßig Gewählten nicht an der Wahl des Bundespräsidenten teilnehmen.
 
Diese Auffassung wird von führenden Staatsrechtlern geteilt. So sprachen Prof. Dr. Martin Morlok, Prof. Dr. Ulrich Battis, Prof. Dr. Hans Meyer und Prof. Dr. Hans Hugo Klein in der Spiegel-Ausgabe 23/09 schon anläßlich der Delegiertenwahlen zur 13. Bundesversammlung von einem „ganz eindeutigen Verfassungsverstoß“.
 
Noch vor dem ersten Wahlgang, in dem keiner der nominierten Kandidaten die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreichte, wurde durch die Wahlmänner der NPD ein Antrag eingebracht, der feststellen lassen sollte, daß die nicht rechtmäßig gewählten Wahlmänner nicht an der Wahl des Bundespräsidenten mitwirken dürfen. Der Antrag wurde aber abgelehnt und die betroffenen Wahlmänner nahmen an der Wahl des Bundespräsidenten teil.
 
Nach Auffassung von Udo Pastörs, Holger Apfel und Dr. Johannes Müller ist die Wahl ungültig und wird – wie auch schon die Wahl von Prof. Dr. Horst Köhler – vor dem Bundesverfassungsgericht im Organstreitverfahren angefochten werden.
zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 01. Juli 2010