Alle Jahre wieder - Neuwahl des Bundespräsidenten

Die Wahlmänner der NPD in der Bundesversammlung und ihre Stellvertreter sind am heutigen Morgen im Reichstagsgebäude zu einer Gruppensitzung zusammengekommen. Udo Pastörs, Holger Apfel und Dr. Johannes Müller beschlossen die Einreichung von insgesamt drei Geschäftsordnungsanträgen. Vor der Aussprache über die Anträge gedachten die Anwesenden dem früheren Parlamentarischen Geschäftsführer der Brandenburger DVU-Landtagsfraktion Sigmar-Peter Schuldt, der 2009 als Ersatzdelegierter - bereits von seiner schweren Krankheit gezeichnet - an der 13. Bundesversammlung teilgenommen hatte und wenige Monate später verstorben war.

Zu Beginn der Sitzung beanstandete Udo Pastörs die Wahl der Delegierten in acht Landtagen. Dort waren die Wahlmänner im Blockwahlverfahren bestimmt worden, was bereits im vergangenen Jahr die Staatsrechtler Prof. Dr. Martin Morlok, Prof. Dr. Ulrich Battis Prof. Dr. Hans Meyer und Prof. Dr. Hans Hugo Klein im Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" (Ausgabe 23/2009) als "ganz eindeutigen Verfassungsverstoß" bezeichnet hatten. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) wies den Antrag wegen angeblicher Unzulässigkeit zurück. Das Vorgehen wird nun, ebenso wie seine Entscheidungen bei der 13. Bundesversammlung 2009, im Rahmen eines Organstreitverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht überprüft werden.

Ein weiterer Antrag betraf die Möglichkeit der Zulassung eines Beobachters der NPD-Gruppe bei der Auszählung. Im vergangenen Jahr war dies den Wahlmännern verwehrt worden.

Mit dem dritten Antrag sollte allen Kandidaten die Möglichkeit eingeräumt werden, sich bis zu jeweils 30 Minuten in freier Rede vorzustellen. Ein ähnlicher Antrag war 2009 mit dem Hinweis abgelehnt worden, daß Artikel 54 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz eine Aussprache in der Bundesversammlung ausschließt. Dabei wurde jedoch nach Auffassung der NPD-Wahlmänner verkannt, daß sich diese Vorschrift nur auf eine Personaldebatte über die Kandidaten bezieht und nicht auf eine bloße Vorstellung der Kandidaten. Diese Möglichkeit sollte insbesondere deshalb eingeräumt werden, weil der NPD-Kandidat Frank Rennicke im Gegensatz zu seinen Mitbewerbern nicht die Chance hatte, sich in den Medien ausführlich zu präsentieren. Wenn überhaupt über ihn berichtet wurde, dann in Form von verzerrenden Darstellungen, in denen z.B. sein Freispruch vom Vorwurf der Volksverhetzung durch das Bundesverfassungsgericht bewußt verschwiegen wurde. Auch dieser dritte Antrag wurde abgelehnt.

Nun hat die Stimmabgabe begonnen. Ein weiterer Bericht folgt nach Bekanntgabe des Ergebnisses des 1. Wahlgangs.

Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Tel.: 0177-402 84 34
zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 30. Juni 2010