Forderung bleibt: Zentralregister für Sexualstraftäter einrichten

Die FDP-Fraktion brachte einen Antrag ein, der sich mit dem Mißbrauch an Kindern auf dem Gebiet des heutigen Mecklenburg-Vorpommern befaßte. Gefordert wurde die Einrichtung einer interministeriellen Arbeitsgruppe, die sich vor allem auch mit der Situation von Kindern und Jugendlichen in Kinderheimen und Jugendwerkhöfen vor 1989 befassen sollte.
 
Des weiteren schlug die FDP vor, einen „Runden Tisch“ gegen Mißbrauch von Kindern und Jugendlichen einzurichten, der sich zum einen der Aufarbeitung entsprechender Erfahrungen widmet und der zum anderen Vorschläge zur Änderung rechtlicher und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen erarbeitet.  
 
Änderungsvorschläge der NPD
 
Der FDP-Vorstoß ging der NPD-Fraktion aber nicht weit genug. In einem Änderungsantrag sprachen sich die Nationalen dafür aus, die Thematik nicht zuletzt aus aktuellem Anlaß auf kirchliche Einrichtungen auszudehnen.
 
Der NPD-Abgeordnete Tino Müller bezog sich dabei unter anderem auf eine Kleine Anfrage seiner Fraktion, die den Mißbrauch Schutzbefohlener durch Angestellte der christlichen Kirchen zum Thema hatte. Die Antwort der Landesregierung fiel, um es vorwegzunehmen, eher kärglich aus. Mittlerweile, so Müller, vergehe kaum ein Tag, „an dem sich nicht neue Opfer melden, die angeben, von Priestern und anderen Angestellten der Katholischen Kirche mißbraucht worden zu sein.“ 
 
Des weiteren enthielt der NPD-Änderungsantrag die Empfehlung, ein bundesweites Zentralregister für Sexualstraftäter einzurichten, so, wie es die Volkstreuen bereits zweimal im Landtag gefordert hatten.
 
Gesundes Volksempfinden gegen Richterurteile
 
Tino Müller erinnerte in diesem Zusammenhang auch die FDP daran, im Landtag M/V in trauter Gemeinsamkeit mit den anderen „Demokraten“ gegen einen solchen Schritt gestimmt zu haben. Stattdessen gebe es hysterisches Geschrei, sobald sich nationale Kräfte mit Opfern von Kinderschändern solidarisch erklärten. So wie in Gadebusch, als ein 22jähriger Tatverdächtiger nach einem Sexualmißbrauch an drei Kindern von der Polizei verhaftet, der Haftbefehl dann aber von der Justiz unter lächerlichen Auflagen außer Kraft gesetzt wurde.   
 
Abschließend erklärte Müller: „Ein gesundes Volksempfinden stand hier wieder einmal einer Justiz gegenüber, die der Meinung ist, daß eine bloße Kontaktsperre genügt, um so einer Wiederholungsgefahr zu begegnen.  Wie hätte wohl die Entscheidung ausgesehen, wenn die Amtsträger für ihre Entscheidungen haftbar gemacht werden könnten oder gar die eigenen Kinder von ihrer Entscheidung betroffen wären.“
zurück | drucken Erstellt am Freitag, 30. April 2010