Straßenschäden durch kommunale Finanznot irreparabel

Eigentlich wollte die NPD-Landtagsfraktion dem Antrag der FDP „Fonds für frostbedingte Straßenschäden errichten“ ihre Zustimmung erteilen. Dazu kam es jedoch nicht, weil alle NPD-Abgeordneten geschlossen den Plenarsaal verließen, als dem Fraktionsvorsitzenden Udo Pastörs unter fadenscheinigen Gründen das Wort entzogen worden ist.

Der zur Gegenrede vorgesehene Abgeordnete Tino Müller hätte sich zum Thema wie folgt geäußert:

„Die nicht zu übersehenden Straßenschäden in unserem Land werden nicht nur in den Medien breit diskutiert, sie werden auch bei jeder Fahrt deutlich. Insofern wäre es durchaus zu begrüßen, wenn das Land den Kommunen auch finanzielle Hilfe zukommen ließe, damit diese überhaupt für die Schadensbeseitigung sorgen können. Wenn nun ein Fonds gefordert wird, muß es natürlich auch darum gehen, wie man diesen finanziell ausstatten will. Konkrete Zahlen über die tatsächliche Höhe der Schäden liegen derzeit nicht vor - es gibt nur Schätzungen. Und diese Schätzungen geben nur ein unzureichendes Bild von der realen Situation ab.

Sie berücksichtigen nicht jene Schäden, die der Winter zwar zutage beförderte, deren Ursache aber in dem Sanierungsstau zu suchen sind. Der Zustand vieler Straßen war auch schon vor dem Winter katastrophal und die Auswirkungen eines harten Winters waren absehbar. Der Sanierungsstau ist in der unzureichenden Finanzausstattung der Kommunen begründet. Zwangsläufig hat der notwendige Ausbau der Dorf- oder Gemeindestraße immer dort das Nachsehen, wo er mit dem Unterhalt für den Kindergarten oder mit dem Erhalt eines Jugendtreffs konkurrieren muß.

Und wenn die Landesregierung den eigenen gutachterlichen Vorgaben nicht folgt, wenn sie statt 52 Millionen nur 38,5 Millionen für den Unterhalt der Straßen zur Verfügung stellt, dann ist es nicht verwunderlich, wenn sich diese Praxis bis in die kleinsten Gemeinden fortsetzen muß. Und da der Fisch am Kopf anfängt zu stinken, lohnt sich auch ein Blick auf die Bundesebene. Bundesweit geht das Institut für Urbanistik von mindestens acht Milliarden Euro aus, die notwendig sind, um die Schäden an den Straßen zu beseitigen. Bis zum Jahr 2020 rechnet man sogar mit über 72 Milliarden Euro. Aus diesem Grund fordert unter anderem auch der ADAC, den Kommunen von Seiten des Bundes und der Länder dauerhaft bedarfsgerechte Finanzmittel für den Straßenerhalt zur Verfügung zu stellen.

Und dieses Geld sollte auch vorhanden sein. Schließlich werden in kaum einem Bereich so hohe Abgaben und Steuern erhoben, wie bei den Autofahrern. Aber nur ein Bruchteil davon wird tatsächlich für den Ausbau und den Unterhalt von Straßen eingesetzt.

Stattdessen werden mit den Einnahmen Kriege in aller Welt finanziert. Und genau daran kann man auch den Zustand des politischen Systems der Bundesrepublik ablesen. Auf der einen Seite werden Milliarden über den Verkehr eingenommen, auf der anderen Seite wird aber immer weniger für den Erhalt der Infrastruktur ausgeben. Die Mittel werden stattdessen zweckentfremdet und damit sinkt auch das Verständnis der Bürger für diese Gebühren. Kfz-Steuer, LKW-Maut und Mineralölsteuer,--- man könnte sich beim Zustand der Straßen, nicht nur in Mecklenburg und Vorpommern, fragen, wo diese Gelder geblieben sind?

Wurden damit die Banken gerettet? Wenn ein Kindergarten Elternbeiträge erhebt, können die Eltern zu Recht erwarten, daß diese Gelder für die Betreuung der Kinder und den Unterhalt der Gebäude eingesetzt werden. Die etablierten Landespolitiker müssen sich in der Regel keine Gedanken darüber machen, daß damit beispielsweise die Büroausstattung der Landtagspräsidentin bezahlt wird.

Bei den Steuern und Abgaben, die von den Fahrzeughaltern erhoben werden, kann man dies aber nicht sagen. Diese Gelder findet man letztlich in aller Welt wieder, nur nicht in den Wegen und Straßen Deutschlands. Ich bin mir aber auch bewußt, daß es wenig Sinn macht, diese Zusammenhänge den Blockflöten aufzuzeigen. Diese werden daran nichts ändern, denn es sind Zustände, die letztlich erst durch ihr Tun und ihr Unterlassen geschaffen wurden.

Und wie kritisch diese dann die Vorgehensweise ihrer Parteien hinterfragen, kann man deutlich daran ablesen, wie die Landtagsabgeordneten mit Urteilen des Bundesverfassungsgerichts umgehen, wenn dieses die Grundgesetzwidrigkeit bestimmter gesetzlicher Regelungen feststellt. Dann wird nicht etwa die betreffende gesetzliche Regelung geändert und grundgesetzkonform ausgestaltete, nein, es wird einfach das Grundgesetz geändert. Vor dem Hintergrund meiner Ausführungen kann man erkennen, daß ein Fonds nur eine Zwischenlösung sein kann, um die nötigsten Dinge auf den Weg zu bringen.

Für die Zukunft bedürfte es einer grundlegenden Beseitigung der Mißstände, die unsere Kommunen erst in die permanente Finanznot geführt haben – auf nationaler Ebene.“

zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 10. März 2010