Die „unabhängige" Parteibuch-Justiz

Wenn Richter und Staatsanwälte nach Parteibuch ausgewählt werden, dann kann man gewiß nicht von einer Unabhängigkeit der Gerichte sprechen. Dies sieht der Richterbund genauso. Und doch behauptet die Justizministerin Kuder, die Unabhängigkeit ist nicht in Gefahr.

Der Rechtsanwalt Michael Andrejewski sprach zu dem von den Linken eingebrachten Antrag „Stärkung der Unabhängigkeit der Gerichte und geißelte den Antrag der SED-Nachfolger als Heuchelei. Schließlich beteiligen sich die Linken an dem Parteibuchschacher und haben in der DDR ausreichende Erfahrungen mit einer „unabhängigen Justiz sammeln können.

Wenn man die Unabhängigkeit der Gerichte mit der Unparteilichkeit der Schiedsrichter auf dem Fußballplatz vergleichen würde, käme niemand auf die Idee, bspw. einen Trainer des FC Bayern München als unparteiisch, also als unabhängig zu bezeichnen, wenn dieser als Schiedsrichter ein Spiel gegen den FC Hansa Rostock pfeifen sollte. Bei den unabhängigen Gerichten scheint eine vergleichbare Situation keine Probleme zu bereiten.

zurück | drucken Erstellt am Freitag, 29. Januar 2010