Nach Schlappe vor dem Verfassungsgericht wurde nun die Geschäftsordnung des Landtages geändert

In der Debatte um die Änderung der Geschäftsordnung des Landtages hagelte es Ordnungsrufe gegen die NPD-Fraktion. Zwei Ordnungsrufe erhielt Rechtsanwalt Michael Andrejewski für kritische Anmerkungen zu den beabsichtigten Änderungen, die er in seiner Rede vorbrachte.

Mit der Änderung der Geschäftsordnung wurde unter anderem das Ziel verfolgt, weitere Möglichkeiten zu schaffen, gegen die NPD-Fraktion vorzugehen. So soll beispielsweise ein Abgeordneter auch gleich von mehreren Sitzungen ausgeschlossen werden können, auch wenn er vorher keinen Ordnungsruf erhalten hat. Noch ist es so, daß zunächst drei Ordnungsrufe erteilt werden müssen, bevor dem Abgeordneten das Rederecht entzogen werden kann.

In einem Änderungsantrag forderte die NPD-Fraktion ein sofortiges Einspruchsrecht des Betroffenen, gegen die Ordnungsmaßnahmen des Präsidiums. Dies wurde natürlich abgelehnt. Statt dessen soll es zukünftig auch möglich sein, nachträglich Ordnungsrufe zu erteilen, spätestens in der folgenden Sitzung.

Nun wird im Anschluß an jede Sitzung vermutlich ein ganzer Stab von Mitarbeitern die Ton- und Videoaufzeichnungen, sowie die Protokolle durchsehen, mit dem Ziel, eine Äußerung zu finden, die einen nachträglichen Ausschluß oder wenigstens einen nachträglichen Ordnungsruf begründen könnte.

Erinnert sei hier daran, daß das Landesverfassungsgericht einem NPD-Abgeordneten Recht gab, als dieser sich juristisch gegen den Ausschluß von einer Sitzung zur Wehr setzte. Das Landesverfassungsgericht stellte eindeutig fest, daß die zum damaligen Zeitpunkt amtierende Landtagspräsidentin, Sylvia Bretschneider, entgegen den Regelungen in der Geschäftsornung gehandelt hat. In diesem Urteil ist der Hauptgrund zu suchen, warum nun die Geschäftordnung entsprechend geändert wurde.

Rechtsanwalt Michael Andrejewski schlug deshalb auch gleich vor, zu prüfen, ob man den betreffenden Abgeordneten nicht gleich bis zum Schluß der Legislaturperiode oder besser auch darüber hinaus ausschließen könne. Dies böte den „Demokraten die Möglichkeit, die nationale Opposition gänzlich aus dem Landtag zu verbannen. Außerdem regte er an, eine NPD-Bannmeile um das Schweriner Schloß zu ziehen, damit auch der letzte Bürger sehen kann, wie Demokratie nach Lesart des „demokratischen Blocks aussieht.

Die NPD wurde im Jahre 2006 von rund 60.000 Bürgern in den Landtag gewählt, um dort die Interessen des deutschen Volkes zu vertreten. Darum werden sich die volkstreuen Abgeordneten auch in Zukunft nicht das Wort verbieten lassen.

zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 27. Januar 2010