Zweckentfremdung von Fördermitteln bleibt ohne Folgen

Wenn die Arbeit von Wohlfahrtsverbänden mit Steuergeldern gefördert wird, sollte man meinen, diese Gelder werden ausschließlich für Bedürftige, Alte und Kranke eingesetzt. Dort wo dies nicht geschieht, sollte man von Steuergeldmißbrauch sprechen. Nicht so in Mecklenburg-Vorpommern. Hier wird die Zweckentfremdung von Fördermitteln ausdrücklich toleriert.

Die Neubrandenburger Arbeiterwohlfahrt (AWO) hat die Kandidatur ihrer Vorstände im vergangenen Kommunalwahlkampf beworben. Es besteht der Verdacht, daß dafür Fördermittel eingesetzt wurden. Immerhin fließen jährlich mehr als eine Million Euro Steuermittel an die AWO. Daß diese der SPD nahe steht, ist kein Geheimnis. Aber dennoch ist es mehr als fragwürdig, wenn sich der Ehemann der Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider, Rüdiger Bretschneider (beide SPD), seinen Wahlkampf von dem AWO-Verband zumindest teilweise bezahlen läßt, den er als Vorstand führt.

Mittels zahlreicher Pressemeldungen konfrontierte Raimund Borrmann (NPD) die Abgeordneten des Landtags mit den Vorgängen. Er zeigte damit auch die wechselnde Argumentation der Betroffenen auf.

Nach gewohntem Muster entsandten die „Demokraten nur einen Abgeordneten, der zu dem Antrag sprechen sollte. Burkhard Frenz (CDU) ging auf den Antrag selbst kaum ein. Vielmehr gab er einen Abriß aus der Geschichte der Arbeiterwohlfahrt zum Besten. Letztlich verstieg er sich aber doch dazu, das Verhalten der AWO zu verteidigen. Und dies, obwohl die AWO vorher aus den Reihen der Landes-CDU für die Wahlkampfhilfe zugunsten von Rüdiger Bretschneider und Tom Pissarek (beide SPD) heftig kritisiert wurde

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zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 24. September 2009