Strafanzeige gegen Michael Roolf

Die Strafanzeige gegen den FDP-Fraktionschef Michael Roolf wird nach Ansicht des NPD-Abgeordneten Michael Andrejewski ein Erfolg, auch im Falle einer Zurückweisung. Sollte nämlich die Strafanzeige aus politischen Gründen abgewiesen werden, würde die Staatsanwaltschaft der NPD einen Freibrief erteilen, die FDP-Abgeordneten im Landtag zukünftig ebenfalls als "Ansammlung von Kriminellen" zu bezeichnen.

Die hämischen Bemerkungen Roolfs vor der Presse, so Andrejewski, würden deshalb ins Leere zielen:

"Wenn wir trotzdem Strafanzeigen und Strafanträge wegen Beleidigung stellen, dann nur, um uns der Einstellungsbegründungen der Staatsanwälte zu unserer eigenen Rechtsverteidigung zu bedienen. Da finden sich häufig äußerst fantasievolle Ausführungen, in denen dargelegt wird, wieso bei uns Mörder oder Verbrecher selbstverständlich ganz und gar nicht als beleidigend angesehen werden kann. Hinzugefügt werden meist auch Hinweise auf entsprechende Urteile.

All dies können wir gut gebrauchen, um unsere eigenen Leute zu verteidigen, wenn sie wegen Beleidigung vor Gericht stehen.

Also lassen wir die zuständige Staatsanwaltschaft die Argumente liefern, warum wir vielleicht demnächst im Plenarsaal, geschützt von der Indemnität, die FDP´ler als Ansammlung von Kriminellen betiteln dürfen, ohne daß eine verleumderische Beleidigung vorläge – denn eine solche ist auch im Parlament strafbar!"
zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 22. Mai 2008