Verzerrende Medienberichterstattung

Im Zusammenhang mit der Ablehnung der NPD-Kandidaten Stefan Köster und Michael Andrejewski auf das Amt des Landrates in Ludwigslust und Ostvorpommern berichteten Zeitungen in verzerrender Weise über die Verhandlung des Wahlausschusses. So berichtete der Nordkurier in seiner Ausgabe vom 18. April, Stefan Köster habe während der Verhandlung eingeräumt, "einige Feststellungen des Grundgesetzes abzulehnen".

Dazu erklärte parlamentarische Geschäftsführer der NPD, Stefan Köster:

"Ich habe definitiv nicht eingeräumt, einige Festsetzungen des Grundgesetzes abzulehnen, schon gar nicht solche, die die Grundrechte betreffen. Lediglich die kritische Beurteilung mancher Artikel des Grundgesetzes habe ich angesprochen. So regelt meiner Auffassung nach Artikel 20 des Grundgesetzes nicht deutlich genug die Frage der Direkten Demokratie. Hier wäre eine Konkretisierung notwendig, damit die Staatsgewalt zukünftig wirklich vom Volk, und zwar auch durch Volksabstimmungen, möglich wird.

Ansonsten ist es schon ziemlich kurios, daß ausgerechnet jene Parteien das Grundgesetz anmahnen, die seine Maßgaben selbst brechen. So kann ich jedenfalls nicht verstehen, wie das in Artikel zwei GG festgelegte Recht auf Leben mit der Abtreibungspraxis zu vereinbaren ist. Und daß Ehe und Familie unter dem Schutz der staatlichen Ordnung stehen, vermag ich in der politischen Praxis, die die Systemparteien bestimmen, auch nicht zu sehen."
zurück | drucken Erstellt am Freitag, 18. April 2008