Bürgerrechte sind der natürliche Feind von Geheimdiensten

Verdeckte Überwachung, Anstiftung zu Straftaten und Intransparenz sind nur einige Fassetten des Verfassungsschutzes in Mecklenburg-Vorpommern.

Der sogenannte „NSU“ lieferte der Landesregierung den Anlass, um das Landesverfassungsschutzgesetz in Mecklenburg-Vorpommern zu ändern. Nicht jedoch um damit die Machenschaften des staatlichen Geheimdienstes aufzudecken und dessen geheimes Wirken besser kontrollieren zu können. Sondern um dem verdeckten Wirken des Verfassungsschutzes den nötigen rechtlichen Anschein zu geben.

 Die Vorgänge um den „NSU“ dienen den etablierten Parteien dazu, die nationale Opposition in die rechtsextremistische Ecke zu stellen. Ein in Mecklenburg-Vorpommern  einzusetzender Untersuchungsausschuss soll, so der Wille der Musterdemokraten, ohne einen Vertreter der NPD besetzt werden. Denn nur so kann der herrschende Klüngel aus CDU/SPD/LINKEN und GRÜNEN ohne jegliche oppositionelle Kontrolle, Ergebnisse aus dem Ausschuss für ihren „Kampf gegen rechts“ missbrauchen.

zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 20. April 2016