CETA - Handelsabkommen ablehnen

Neben dem geplanten Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA verhandelte die EU-Kommission mit Kanada seit 2009 in Geheimverhandlungen das Handels- und Investitionsschutzabkommen CETA aus.
 
Erst nach Abschluss der Verhandlungen wurde der Vertragstext im Jahre 2014 veröffentlicht. Demnach könnten Unternehmen die Unterzeichnerstaaten vor privaten Schiedsgerichten verklagen, z. B. dann, wenn ursprüngliche Umsatzziele deshalb nicht erreicht werden können, weil in den Ländern gesetzliche Rahmenbedingungen verändert werden.
 
Durch so genannte Stillstand- und Sperrklauseln wird verhindert, dass beispielsweise einmal privatisierte Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge wieder in staatliche Hand gelangen könnten.
 
In der Debatte zum CETA – Handelsabkommen machte der Vorsitzende der NPD-Fraktion, Udo Pastörs, den Standpunkt seiner Fraktion deutlich:

zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 21. Oktober 2015