Vereinsverbot nur noch Formsache

Seit Gründung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vor 25 Jahren gab es genau zwei Vereins-Verbotsverfahren. Diese überschaubare Anzahl rechtfertigt normalerweise keine aufwendige Gesetzesänderung. Wenn sich die selbsternannten Gesetzeshüter in Schwerin dennoch bemüßigt fühlen, tätig zu werden, hat das einen ganz besonderen Grund.

zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 21. Oktober 2015