Zwangsverrentung bei „Hartz IV“ - Empfängern abschaffen

Es wäre nur eine kleine Änderung im Gesetzestext, aber die Auswirkung wäre erheblich: Die NPD-Fraktion beantragte, die Landesregierung möge sich auf Bundesebene dafür einsetzten, den § 12 a Nr. 1 SGB II zu ändern. Statt „bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen oder“ sollte es nach Willen der NPD heißen, „eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen oder“.

Dadurch würde nämlich erreicht, dass Bezieher von Leistungen aus dem Arbeitslosengeld II nicht mehr gezwungen werden könnten, ab der Vollendung des 63. Lebensjahres eine Altersrente zu beantragen, auch wenn sie dadurch erhebliche Abschläge in Kauf nehmen müssen.

Angesichts milliardenschwerer Rettungspakete für Griechenland, Milliardenzahlungen für Zuwanderer, ist es schlicht nicht mehr zu rechtfertigen, wenn deutschen Bürgern erworbene Ansprüche auf Altersbezüge weggenommen werden.

Der NPD-Landtagsabgeordnete Michael Andrejewski plädierte im Plenum überzeugend und nachhaltig für eine entsprechende Gesetzesänderung:

zurück | drucken Erstellt am Freitag, 25. September 2015