Weiterer NPD-Vorstoß zum Schutz der deutschen Fischer

Der Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus ist stets dann abwesend, wenn zu wichtigen Themen die Anwesenheit seiner Person eigentlich von Nöten wäre. So auch in der Debatte um einen Antrag der NPD-Fraktion (Drucksache 5/1962) mit dem Titel „Deutsche Fischer schützen – Fangausfälle durch Kormoranpopulation vermindern“.

So ist ihm leider auch diesmal entgangen, daß seine am 01. August 2007 in Kraft getretene neue Kormoran-Landesverordnung an dem Wohl der deutschen Fischer vorbeigeht. Mit solchen Alibi-Rechtsvorschriften ist das Kormoran-Problem keineswegs gelöst.

Durch die erhöhte Kormoranpopulation verschwinden ca. 10.000 Tonnen Fisch jährlich. Dies verursacht schwere Schäden für den Rest der Küstenfischer, die ohnehin aufgrund der ungerechten EU-Fangquotenverteilung um ihre Existenz fürchten müßen. So gilt die allgemeine Zulassung von Tötungs- und Vergrämungsmaßnahmen nur an fischereiwirtschaftlich genutzten Binnengewässern und Teichwirtschaften, dagegen nicht an Küstengewässern.

Diese örtlichen Beschränkungen müßten in der Kormoran-Landesverordnung aufgehoben werden, so Raimund Borrmann, Agrarpolitischer Sprecher der NPD-Fraktion.
zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 19. November 2008