Exotengesetz bringt Grüne-Abgeordnete erneut in Zugzwang

Die ungeklärte Rechtslage im Landespressegesetz bleibt weiter bestehen. Grund: Die Mehrheit aus Linke, CDU, SPD und Grüne verweigerte in der zweiten Lesung zum Gesetzentwurf der NPD-Fraktion zur Änderung des Landespressegesetzes ihre Zustimmung. Die Grünen glänzten mit einem Griff in die Mottenkiste.   

„Exotennorm“

Der NPD-Landtagsabgeordnete David Petereit fasste in der Aussprache zum Gesetzentwurf das grundlegende Problem zusammen:

„Die jetzige Fassung des Landespressegesetzes verhindert, dass Mitglieder des Europaparlaments, Bundestagsabgeordnete, Diplomaten und auch Landtagsabgeordnete verantwortliche Redakteure von Druckwerken sein dürfen, die von ihnen selbst herausgegeben werden, beispielsweise über ihre Arbeit. Gewählte Volksvertreter […] werden dann durch die Norm hinsichtlich der Möglichkeit zur Meinungsäußerung und zur Information der Öffentlichkeit in Druckform schlechter gestellt, als jeder andere Bürger.“

Stein des Anstoßes waren die staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen den NPD-Landtagsabgeordneten Tino Müller. Ihm wurde ein Verstoß gegen das Landespressegesetz vorgeworfen. Er sollte als Redakteur bei zwei Ausgaben eines „periodischen Druckwerkes", des „Uecker-Randower Boten", tätig gewesen sein, obwohl dies Landtagsabgeordneten verboten ist und sogar eine Straftat darstellt. Um dieses vermutete Superverbrechen aufzuklären, fand eine Razzia in seinem Wohnhaus und seinem Bürgerbüro statt. Nach einer blitzartig anberaumten Sondersitzung des Rechtsausschusses wurde die am selben Tage stattfindende Landtagssitzung mitten in einer Rede des Landwirtschaftsministers Backhaus unterbrochen, damit man die Immunität Müllers aufheben konnte. Das Ganze natürlich mit maximaler Medienbegleitung und bundesweitem Presseecho. In letzter Instanz  wurde Müller schließlich freigesprochen.

Was blieb, ist eine Rechtslage, die Abgeordneten ihre Arbeit in völlig sinnloser Weise erschwert. Sie dürfen weder Internetseiten noch Druckwerke inhaltlich gestalten, in denen sie regelmäßig über ihre politische Arbeit berichten. Lange Zeit hat sich niemand um das entsprechende Gesetz gekümmert, das selbst der seinerzeit zuständige  Kammervorsitzende am Gericht „Exotennorm" nannte.

Grüne „Erklärbären“ gehen sang und klanglos unter

Nachdem der Grüne Fraktionschef Jürgen Suhr in der ersten Lesung zur Gesetzesänderung eine sprichwörtliche Bruchlandung in der Debatte hinlegte, glänzte sein Kollege Johann-Georg Jäger in der zweiten Lesung mit einer ähnlich schwachen Leistung.

zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 23. September 2015