Tino Müller zwingt die Ostseezeitung zu einer Unterlassungserklärung

Wenn es darum geht, die NPD in der Öffentlichkeit als kriminell darzustellen, greift die Systempresse auch schon mal zu Falschmeldungen. Das ehemalige SED-Blatt "Ostseezeitung" zum Beispiel behauptete jüngst, der NPD-Landtagsabgeordnete Tino Müller sei rechtskräftig wegen eines Verstoßes gegen das Landespressegesetz verurteilt worden und hätte eine saftige Geldstrafe bezahlen müssen.
 
Das war, fahrlässig oder vorsätzlich, glatt gelogen. In Wirklichkeit wurde Müller vom Landgericht Neubrandenburg frei gesprochen, dessen Vorsitzender Richter, dies ganz nebenbei, die Landtagspräsidentin Bretschneider scharf kritisierte. Das Oberlandesgericht Rostock bestätigte den Freispruch.
 
Um die Propagandatruppen zu motivieren, zur Abwechslung auch mal die Wahrheit zu bringen, wurde sofort der bekannte nationale Anwalt Peter Richter eingeschaltet. Er forderte die "Ostseezeitung" zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf und verlangte eine Richtigstellung. Mit Erfolg.
 
Das Presseerzeugnis, über dessen Qualität man streiten kann, zog es vor, einen Prozeß zu vermeiden, und gab die Unterlassungserklärung ab.
 
Überdies erschien in der Ausgabe vom 8.9 die Richtigstellung, die, wenn auch in sehr dürren Worten, den wirklichen Sachverhalt beschrieb. Witzig war dabei, daß in dem Text nicht einmal der Begriff "NPD" erschien. Ganz anders als in dem Artikel mit der falschen Behauptung. Die Katze läßt das Mausen nicht.
 
Dafür darf sie allerdings bluten. Die anfallenden Anwaltskosten dürften den Herrschaften in der Seele weht tun, falls eine solche vorhanden sein sollte.
zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 09. September 2015