Ordnungsmaßnahmen der Landtagspräsidentin gegen NPD-Abgeordnete unzulässig

NPD-Fraktion fordert Landtagspräsidentin Bretschneider zum Rücktritt auf
 
Das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit gleich drei Urteilen (Az. LVerfG 8/14, 9/14, 10/14) die in der 72. Sitzung verhängten Ordnungsmaßnahmen gegen Landtagsabgeordnete der NPD als Verstoß gegen die Landesverfassung bewertet.
 
Die Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider (SPD) entzog in der 72. Sitzung des Landtages dem NPD-Vertreter Michael Andrejewski das Wort, nachdem zuvor bereits das Mikrofon einfach abgeschaltet wurde.
 
In der Debatte um einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen Die Linke und Grünen, in dem es um das Hissen der Regenbogenfahne auf öffentlichen Gebäuden ging, verlor die Landtagspräsidentin ihre politische Neutralität und entzog dem NPD-Redner Andrejewski kurzerhand das Wort.
 
Nachdem dann stellvertretend dessen Fraktionskollege Stefan Köster das Wort ergriff, erhielt dieser ebenso willkürlich zwei weitere Ordnungsrufe durch die Landtagspräsidentin. Gegen diese Maßnahmen erhoben die NPD-Abgeordneten Organklagen bei Gericht, mit Erfolg!
 
Alle drei Ordnungsmaßnahmen wurden nunmehr durch das Landesverfassungsgericht einkassiert. Nach Auffassung des Gerichtes gaben die Redebeiträge der NPD-Abgeordneten schlicht keinen erkennbaren Anlass, ihnen das Wort zu entziehen oder auch nur Ordnungsrufe zu erteilen. Vielmehr bescheinigte die Kammer der Landtagspräsidentin die Missachtung der eigenen Pflicht zur Neutralität.
 
Zu den heute verkündeten Urteilen des Landesverfassungsgerichts äußerte sich heute der parlamentarische Geschäftsführer der NPD-Fraktion, Stefan Köster, in Schwerin:
 
„Die heutigen Urteile des Landesverfassungsgerichts sind eine heftige Klatsche für die Landtagspräsidentin Bretschneider. Nicht nur, die Ordnungsmaßnahmen waren unbegründet, noch schlimmer, sie waren willkürlich und offenbar rein politisch motiviert. Das Gericht hat der Landtagspräsidentin die Verletzung ihrer Neutralitätspflicht gleich dreimal bescheinigt! Es belegt somit, hier handelt es sich nicht um einen einmaligen Ausrutscher, vielmehr missbraucht die Landtagspräsidentin ihr Amt, um gegen zulässige Debattenbeiträge der NPD-Vertreter willkürlich Ordnungsmaßnahmen zu verhängen. Frau Bretschneider sollte nicht weiterhin die Würde des Amtes der Landtagspräsidentin beschädigen, sie sollte konsequent sein und von ihrem Amt zurücktreten.“
zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 25. Juni 2015