Drogenrazzia im Asylheim Wolgast



Am 26. April hatte die Polizei eine Hausdurchsuchung im Asylheim Wolgast durchgeführt. Es ging um Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Daraufhin erkundigte sich der Landtagsabgeordnete Michael Andrejewski (NPD) mit einer Kleinen Anfrage bei der Landesregierung nach den Hintergründen. Mit erstaunlichen Ergebnissen: Demnach richtete sich der Einsatz gegen zwei ghanaische Tatverdächtige (25, 29), deren Asylanträge bereits im Sommer 2012 abgelehnt worden waren! Mindestens einer ist bereits polizeilich bekannt. Dennoch halten sich beide nach wie vor in Deutschland auf und genießen ein Bleiberecht, weil sie weitere Folgeanträge auf Asyl gestellt hatten.

Ein Blick hinter die Kulissen

Der ältere mutmaßliche Drogendealer kam am 7. Juli 2012 nach Deutschland. Bereits zehn Tage später wurde sein Asylantrag abgelehnt. Derzeit ist er im Besitz einer sogenannten Fiktionsbescheinigung, was so viel heißt, dass über einen Verlängerungsantrag für eine neue Aufenthaltserlaubnis noch nicht entschieden wurde. Nach der Unterbringung in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes in Nostorf/Horst war er anschließend bis Mitte April 2014 in Wolgast untergebracht; seitdem in Greifswald. Schon 2013 wurde gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung geführt.
 
Sein jüngerer Kompagnon reiste am 18. Juni 2012 nach Deutschland ein, die Ablehnung des Asylantrags erfolgte drei Tage später. Er ist derzeit im Besitz einer Duldung und lebt nach einer anfänglichen Unterbringung in Nostorf/Horst seit September 2012 in Wolgast. Beiden Schwarzafrikanern stehen noch immer finanzielle Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu.

Ausländischen Drogenkurieren das Handwerk legen
 
Das Landeskriminalamt (LKA) legte kürzlich die neuen Zahlen der Drogenkriminalität für das Jahr 2014 offen. Demnach verzeichneten die Ermittlungsbehörden gegenüber 2013 einen Anstieg der Fälle um 27 Prozent auf nunmehr 5.031 Straftatdelikten – der höchste Wert innerhalb der letzten zehn Jahre. Angesichts weiterer sogenannter „Einzelfälle“, wie aktuell im Wolgaster Asylheim, dürften die Zahlen weiter steigen.

Im Fall der ghanaischen Asylbewerber wird nun der Abschluss der polizeilichen Ermittlungen abgewartet. Eine rechtskräftige Verurteilung wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz könnte zumindest negative Folgen für den Aufenthaltsstatus haben. In Abhängigkeit des verhängten Strafmaßes wäre dann eine zwingende Ausweisung möglich.
 
Aber Ausnahmen sind bekanntlich die Regel und das Asylrecht bietet für gewiefte Betrüger unzählige Schlupflöcher. Denn in Deutschland steht einer zwingenden Ausweisung grundsätzlich eine einzelfallbezogene Verhältnismäßigkeitsprüfung gegenüber. Abzuschiebende Asylbewerber können dann nämlich unter einen besonderen Ausweisungsschutz fallen. Sollte es im vorliegenden Fall zu einem solchen Ausweisungsschutz für die ausländischen Tatverdächtigen kommen, beschreibt es eindrucksvoll die Macht- und Willenlosigkeit des bundesdeutschen Rechtssystems im Umgang mit kriminellen Asylanten.
zurück | drucken Erstellt am Freitag, 05. Juni 2015