Landesregierung und Gerichtsstrukturreform: Augen zu und durch

Gestützt von über 120.000 gültigen Unterschriften wahlberechtigter Bürger lag dem Landtag erstmals in der Geschichte des Landes Mecklenburg-Vorpommern ein erfolgreiches Volksbegehren zur Abstimmung vor. Gegenstand ist der breite Widerstand gegen die von der Landesregierung durchgepeitschte Gerichtsstrukturreform. Teile der Ausführungsbestimmungen des Gesetzes waren erst gestern durch das Oberverwaltungsgericht Greifswald als unrechtmäßig erklärt worden.

Aber weder Gericht, Expertenmeinungen noch Volksbegehren können die Regierungsparteien aufhalten: Die Landtagsmehrheit von SPD und CDU lehnten das Volksbegehren unbeeindruckt ab. Für die Fraktion der NPD sprach hierzu der Abgeordnete und Rechtsanwalt Michael Andrejewski:

zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 03. Juni 2015