Verfahren gegen Pastörs: Staatsanwaltschaft offenbar rein politisch motiviert

Nachdem das Landgericht Schwerin der Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den NPD-Politiker Udo Pastörs wegen verleumderischer Beleidigung des Ex-Bundespräsidenten Gustav Heinemann (SPD) abgelehnt hat, legte die Staatsanwaltschaft sofortige Beschwerde hiergegen beim Oberlandesgericht Rostock ein.
 
Der Fraktionsvorsitzende der NPD im Schweriner Landtag soll in einer Rede im Februar 2012 irrtümlich auch dem Ex-Bundespräsident Heinemann eine Parteimitgliedschaft in der NSDAP vorgeworfen haben, um damit deutlich zu machen, das namhafte Persönlichkeiten in der Bundesrepublik nach ihrem Wirken im Dritten Reich nicht in der NPD eine politische Heimat gesucht und gefunden hätten, sondern in nicht unerheblicher Anzahl in den etablierten Parteien ihre Nachkriegskarriere vollzogen. Da Gustav Heinemann zwar nicht Parteimitglied der NSDAP war, gleichwohl aber freiwillig Mitglied im „Reichsluftschutzbund“, in der „Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt“ und im „Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen“ war, stellte das Landgericht Schwerin fest:
 
„Angesichts der freiwilligen Mitgliedschaft Heinemanns in diesen in die NSDAP eingebundenen nationalsozialistischen Organisationen ist die unwahre Behauptung, er sei Mitglied der NSDAP gewesen, nicht geeignet, ihn verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Die Motivation Heinemanns für den Beitritt ist für die strafrechtliche Würdigung dieses Sachverhaltes außer Betracht zu lassen.“
 
Diese eindeutige Bewertung durch das Landgericht Schwerin ist einer offensichtlich politisch motivierten Staatsanwaltschaft wohl schwer auf den Magen geschlagen. Der Rechtsanwalt von Udo Pastörs, dessen Fraktionskollege Michael Andrejewski, äußerte sich zu dem Vorgehen der Staatsanwaltschaft heute am Rande der Landtagssitzung in Schwerin:
 
„Die Entscheidung des Landgerichtes, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen und die hierzu ergangene Begründung des Gerichtes sollten eigentlich deutlich machen, wie unsinnig die Anklageerhebung war. Wenn eine Staatsanwaltschaft dies so nachdrücklich von einem Gericht mitgeteilt bekommt und dann dennoch sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht einlegt, dann lässt dies eher auf eine rein politische denn juristische Motivation schließen. Es geht hier offensichtlich nicht um Gerechtigkeit, sondern darum, einen kritischen Oppositionspolitiker partout vor Gericht bringen zu wollen.“
zurück | drucken Erstellt am Freitag, 13. März 2015