Brennpunkt Freiwillige Wehren: Landeszuschüsse für Führerschein-Erwerb gewähren!

Wer steuert künftig die Feuerwehr-Fahrzeuge? Die Frage drängt sich geradezu auf und sollte die verantwortliche Politik eigentlich sehr brennend interessieren. Verfügen doch immer weniger junge Leute in den Freiwilligen Wehren über eine Fahrerlaubnis für LKW. Die Aussetzung der Wehrpflicht hat das Problem noch verschärft, weil bis dahin viele jüngere Kameraden ihren LKW-Führerschein während ihres Grundwehrdienstes erworben hatten.  

Der Hintergrund: Seitdem die EU 1999 das Führerscheinrecht änderte, ist es nicht mehr gestattet, Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse über 3,5 Tonnen mit der PKW-Fahrerlaubnis zu bewegen. Eine Ausnahme gilt für diejenigen Personen, die ihre PKW-Führerschein-Prüfung bis 1999 abgelegt hatten. Der Bund reagierte und verabschiedete 2009 ein Gesetz. Es erlaubt Angehörigen von Rettungsdiensten, Technischem Hilfswerk und Katastrophenschutz, Einsatzfahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen zu führen, sofern sie eine spezifische Ausbildung einschließlich Prüfung absolviert haben.   
 
In M-V ist seit Juli 2013 eine entsprechende Landesverordnung in Kraft. Das Problem dabei: Die meisten Feuerwehr-Fahrzeuge besitzen ein Gewicht von mehr als 7,5 Tonnen. Die Kosten für die Ausbildung „auf dem Bock“ belaufen sich auf 3.000 bis etwa 3.500 Euro. Und weil sowohl Gemeinden als auch die Kameradinnen und Kameraden damit finanziell überfordert wären, verlangt die NPD-Fraktion per Antrag von der Landesregierung, einen Teil der Aufwendungen zu erstatten, die mit der Erlangung von LKW-Führerscheinen nun einmal verbunden sind. Dieser Anteil soll nach NPD-Auffassung 75 Prozent der Gesamtkosten pro Führerschein nicht unterschreiten.  

Den entsprechenden Redebeitrag hielt der Abgeordnete Tino Müller.

zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 12. März 2015