Landesverfassungsgericht lehnt Befassung im Organstreit zwischen NPD-Fraktion und Präsidentin des Landtages MV ab.


Der Streitfall muß nun vom Verwaltungsgericht Schwerin entschieden werden!

	 

Am 26. Februar 2015 wurde vom Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern die Entscheidung im Organstreitverfahren der NPD-Fraktion gegen die Präsidentin des Landtages Mecklenburg-Vorpommern verkündet. In diesem Streitfall geht es um eine, aus Sicht der NPD vollkommen rechtswidrig, erfolgte Kürzung von Fraktionsmitteln im Jahr 2014 (zum Hintergrund sehen Sie bitte hier).

 

Der Entscheidung zufolge hält sich das Landesverfassungsgericht für nicht zuständig und lehnt deshalb eine inhaltliche Befassung mit dem Streitfall ab, obwohl der  Rechtsvertreter der NPD sowohl in der Klageschrift, als auch in der mündlichen Verhandlung ausführlich darlegte, daß es sich hierbei - gestützt auf einschlägige Entscheidungen des Bremer Staatsgerichtshofes und des Bundesverwaltungsgerichts - um ein verfassungsrechtliches Streitverfahren handelt und demzufolge an der Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts keinerlei Zweifel bestünde. Erwartungsgemäß schloss sich das Landesverfassungsgericht dieser Darlegung nicht an. Die gestern verkündete Entscheidung war bereits nach der öffentlichen Sitzung am 27. November 2014 absehbar.

 

Zur gestrigen Entscheidung des Landesverfassungsgerichts äußerte sich der

Parlamentarische Geschäftsführer der NPD-Fraktion im Schweriner Schloß, Stefan

Köster, wie folgt:

 

"Da erwartungsgemäß nun die Verwaltungsgerichtsbarkeit als zuständig erklärt wurde, sahen wir - als Fraktion - am gestrigen Tage eine Stellungnahme als nicht erforderlich an. Weil die Berichte in den hiesigen Medien, als auch die heutige Presseerklärung des Innenministers ein vollkommen falsches Bild von der gestrigen Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes vermitteln (sollen?) ist eine Richtigstellung unsererseits geboten.

 

Zunächst einmal konnte das Landesverfassungsgericht – unseres Erachtens - nicht überzeugend darlegen, warum von der bisherigen Rechtsprechung, beispielsweise des Bremer Staatsgerichtshofes und des Bundesverwaltungsgerichts, abgewichen wird. Aber auch die - mutmaßlich einzig aus ideologisch-bedingten Gründen - Falschdarstellungen einzelner Medien und die Erklärung des Innenministers lassen tief blicken. So soll beispielsweise das Verfassungsgericht, nach Medienberichten, bestätigt haben, daß rund 45.000,00 Euro der NPD-Landtagsfraktion unrechtmäßig zugeflossen seien. Innenminister Caffier äußert einer Pressemitteilung zufolge "Es ist wichtig, den Demokratiefeinden die parlamentarische Finanzierung zu entziehen". Ich kann nur all jenen, mit dermaßen schlechten juristischen Kenntnissen und gravierenden Verständnisproblemen, empfehlen, sich erst umfassend zu erkundigen und nachzudenken, bevor entsprechende Meldungen veröffentlicht werden.

 

Bereits im Dezember 2014 hat unsere Fraktion durch unseren Rechtsvertreter beim Verwaltungsgericht Schwerin eine Klage eingereicht. Nach Ansicht des Landesverfassungsgerichts handelt es sich nicht um ein verfassungsrechtliches,  sondern um ein verwaltungsrechtliches Streitverfahren. Einzelne Medien und der Innenminister scheinen ja offenbar schon das letztinstanzliche Urteil zu kennen. Diese Offenbarung ist sowohl sehr bedenklich, aber auch sehr verräterisch. Wer, wie sie, immer so häufig von Demokratie und Toleranz predigt, führt etwas ganz anderes im Schilde."

 

zurück | drucken Erstellt am Freitag, 27. Februar 2015