Landgericht Schwerin läßt Anklage gegen Udo Pastörs nicht zu

Der Vorsitzende der NPD-Fraktion im Schweriner Landtag hat einen großen juristischen Erfolg errungen.
 
Aus dem Vorwurf, Udo Pastörs habe in einer Rede den verstorbenen früheren Bundespräsidenten Gustav Heinemann ( SPD) durch die Behauptung, dieser sei in der NSDAP gewesen, verleumdet, ist nichts anderes geworden als eine peinliche Schlappe für Staatsanwaltschaft, "demokratische Fraktionen" und nicht zuletzt gewisse wahrheitsferne Medien.
 
Mit Beschluß vom 10.2.2015 hat die Große Strafkammer 4 des Landgerichts Schwerin die Eröffnung des Hauptverfahrens aus tatsächlichen Gründen abgelehnt. Das bedeutet, daß die Beweise keinen hinreichenden Tatverdacht gegen den Angeschuldigten zu begründen vermochten. Da das von Anfang an klar war, sind alle  in dieser Hinsicht ergriffenen Maßnahmen als sinnloses Theater und rein politisch motiviertes Hetzjagd zu betrachten. So gerne hätte man Udo Pastörs wieder einmal in einer Gerichtsverhandlung als bösen Rechtsbrecher vorgeführt. Sogar eine Verurteilung zu einer Haftstrafe ohne Bewährung erträumten sich einige. Dann wäre der unbequeme Nationalist im Landtagswahlkampf aus dem Weg gewesen. Daraus wird nun nichts.
 
Einige wörtliche Zitate aus dem Beschluß machen deutlich, wie gründlich und total die Niederlage der Anklagebehörde ausgefallen ist. Deren oberste weisungsberechtigte Chefin, die Landesjustizministerin, wird nicht erfreut sein.
 
Das Gericht schreibt:" Die Äußerung des Angeschuldigten stellt keine verleumderische Beleidigung dar. Zwar ist die Behauptung, alle Bundespräsidenten bis auf Richard von Weizsäcker seien Mitglieder der NSDAP gewesen, in Bezug auf den verstorbenen Gustav Heinemann unwahr. Sie ist jedoch nicht geeignet, diesen verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.
 
Ausweislich verschiedener Literaturfundstellen (so z.B. Thomas Flemming in der Biographie "Gustav W.Heinemann, Ein Deutscher Citoyen", 1. Aufl. 2014,S.93), den Angaben des Sohnes Dr. Peter Heinemann (Bl. 34 d.A), aber auch der Internet-Enzyklopädie "Wikipedia" war Heinemann Mitglied im "Reichsluftschutzbund", in der "Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt" sowie im Berufsverband "Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen".
 
"Angesichts der freiwilligen Mitgliedschaft Heinemanns in diesen in die NSDAP eingebundenen nationalsozialistischen Organisationen ist die unwahre Behauptung, er sei Mitglied in der NSDAP gewesen, nicht geeignet, ihn verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Die Motivation Heinemanns für den Beitritt ist für die strafrechtliche Würdigung dieses Sachverhaltes außer Betracht zu lassen."
 
Eine dubiose Rolle haben in dieser Affäre Peter Heinemann, die Staatsanwaltschaft und die etablierten Politiker gespielt, die für die Aufhebung der Immunität von Udo Pastörs stimmten.
Daß Peter Heinemann die NS-Vergangenheit seines Vaters unbekannt war, als er den Strafantrag stellte, ist sehr unwahrscheinlich. Seit 2009, als die Gustav Heinemann-Biographie des Dr. Jürgen Treffke erschien, waren die erforderlichen Informationen in der Öffentlichkeit. Die Verteidigung des Fraktionsvorsitzenden hatte die Staatsanwaltschaft und die Landtagsabgeordneten auf die Sachlage hingewiesen. Dennoch wurden die Immunität aufgehoben und eine Anklageschrift auf den Weg gebracht. Das ist ein Skandal. Ganz offenkundig wurde hier von Anfang an ein Unschuldiger verfolgt. Straf- und zivilrechtliche Schritte gegen die Verantwortlichen sind zu prüfen.
 
Bleiben zwei Fragen. Wann werden all die Schulen, Straßen, Brücken und Bürgerpreise, die Heinemanns Namen tragen, umbenannt? Der Mann war in drei NS-Organisationen, denen er, wie das Landgericht Schwerin ganz richtig feststellte, freiwillig beitrat. Und werden dieselben Medien, die der Anklage gegen Udo Pastörs breiten Raum in ihrer Berichterstattung einräumten, nun auch das Scheitern dieser Anklage, das einem Freispruch gleich kommt, erwähnen? Das ist der große Lügenpresse-Test.
zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 26. Februar 2015