Asylanten nicht ihrer Heimat entfremden – Konversionsflächen umgestalten

Die Überfremdung erreicht Rekordwerte. Der „Migrationsbericht 2013“ offenbart den höchsten Stand seit mehr als 20 Jahren. Über 2.300 Asylanten zog es laut Bericht in unser Bundesland. Allein für das Jahr 2014 geht das Schweriner Innenministerium annähernd von einer Verdopplung aus. Für 2015 erwarten Experten und Behörden eine weitere drastische Steigerung! Die Landesregierung regt sich und greift dabei auf einen Lösungsvorschlag der NPD-Fraktion zurück.

Asylanten in stillgelegten Kasernen unterbringen   

In einem Antrag (Drs. 6/2839) forderte die NPD-Fraktion, auf den ehemaligen Bundeswehrstandorten und speziell den Flughafen Trollenhagen bei Neubrandenburg die logistischen Möglichkeiten zu schaffen und die Infrastruktur zu nutzen, um Asylbewerber unterzubringen. Die Überwachungsmöglichkeiten durch die Polizei wären unlängst höher. Des Weiteren birgen die Kosten für die neuerliche Unterkunft der Asylbewerber größere Einsparpotenziale. Denn gerade die dezentrale Unterbringung von Asylbewerbern kostet den Steuerzahler viel Geld. 
Der NPD-Fraktionsvorsitzende, Udo Pastörs, verwies seiner Zeit darauf, daß durch die Antragsinitiative „der Fehlentwicklung zumindest partiell entgegenwirkt werden kann"

Nach neuerlichen Medienberichten plant die SPD/CDU-Landesregierung eine zusätzliche Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung, südlich von Schwerin in einer ehemaligen Kaserne, einzurichten. Eine weitere leerstehende Bundeswehrkaserne soll in Karpin-Eggesin (Vorpommern-Greifswald) als Asylstandort genutzt werden.

Gegen Assimilation und Integration

In § 7 Absatz 5 Satz 3 der bayerischen Verordnung zur Durchführung des Asylverfahrens heißt es: „Die Verteilung und die Zuweisung darf die Rückführung der betroffenen Personen nicht erschweren; sie soll die Bereitschaft zur Rückkehr in das Heimatland fördern“. Diese Regelung trägt Sinn und Zweck des Asylrechts Rechnung. Es ist eben nicht auf Einwanderung und Integration gerichtet, sondern auf die vorübergehende Aufnahme politisch Verfolgter für den Zeitraum, in dem ihnen Gefahr droht. Im Gegensatz zur Praxis in Bayern werden in Mecklenburg-Vorpommern Formen der Unterbringung bevorzugt, die die Rückkehr ins Heimatland nicht fördern. In zentralen Aufenthaltsstätten, möglichst weit weg von den Siedlungsgebieten, ist am ehesten gewährleistet, dass eine verdeckte Einwanderung verhindert wird und eine Rückreise in die Herkunftsländer problemlos ermöglicht werden kann. Hier obliegt es den jeweiligen Religionen und Ethnien auf den Abschluss ihres Asylverfahrens zu warten und ihre Kultur zu pflegen.

Nur diese gesonderte Art der Verfahrensweise sorgt für einen qualifizierten Schutz. Alle anderen Arten der zentralen, als auch dezentralen Unterbringungsarten führen zu einer Schwächung der Inneren Sicherheit, öffnen Asylmissbrauch weiter Tür und Tor und sorgt für eine weitere Überfremdung unserer Heimat.   
zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 29. Januar 2015