Langzeitarbeitslose nicht vom Mindestlohn ausnehmen!

Seit Jahresbeginn gilt in der Bundesrepublik Deutschland der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn – allerdings nicht für jeden! Zu den Ausnahmen zählen Langzeiterwerbslose, die im ersten halben Jahr einer Beschäftigung ganz legal unterbezahlt werden können, ohne daß hierfür ein nachvollziehbarer Grund vorliegen würde. Betroffen sind etwa eine Million Menschen.

Die NPD-Fraktion forderte deshalb die Landesregierung auf, umgehend im Bundesrat aktiv zu werden. Denn nach Auffassung der nationalen Opposition steht Langzeiterwerbslosen, die endlich wieder eine Beschäftigung gefunden haben, vom ersten Tag an der Mindestlohn zu.

„Die CDU/SPD-Bundesregierung ist vor dem Druck der Wirtschaft eingenickt und hat einmal mehr Lobby-Interessen bedient“, brachte es der NPD-Abgeordnete Michael Andrejewski während seines Redebeitrags auf den Punkt.

zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 28. Januar 2015