Bundeseinheitliches Bildungssystem statt fortgesetzter Änderungs-Wut!

„Privatschulfinanzierung“ gehörte in den zurückliegenden Monaten zu den maßgeblichen Reizwörtern in der politischen Debatte des Landes. Im Ergebnis nahmen die Regierungskoalitionen eine neuerliche Änderung des Schulgesetzes vor. Der entsprechende Entwurf wurde heute in Erster Lesung behandelt.

So wird die Finanzhilfe für freie allgemeinbildende und berufliche Schulen künftig nach einem festen Satz pro Schüler berechnet. Auch soll die Verwendungsnachweis-Prüfung eine deutliche Vereinfachung erfahren: Zwar müssen die Privaten gegenüber dem Land auch künftig nachweisen, daß sie die Finanzhilfe ausschließlich für schulische Zwecke verwendet haben. Doch soll es reichen, wenn ein Wirtschaftsprüfer die ordnungsgemäße Verwendung der Zuschüsse bestätigt.

Auch wird es künftig nicht mehr nötig sein, die einzelnen Personalkosten haarklein aufzuzählen. Die Landesmittel können in Zukunft für alle schulischen Zwecke mit Ausnahme der Sachkosten verwendet werden. Die bisherige Regelung, nach der die Freien ihre Zuschüsse ausschließlich für die Deckung der anfallenden Personalkosten verwenden durften, entfällt somit.

Auf die Fachkräftesicherung zielt ein weiterer Punkt in dem Gesetzesentwurf ab: So erhalten freie berufliche Schulen, die in stark nachgefragten Gesundheitsberufen ausbilden – zum Beispiel Alten-, Kinder- und Heilerziehungspflege - eine stärkere finanzielle Förderung. Der Finanzhilfesatz soll dann auf bis zu 80 Prozent steigen.

Die NPD-Fraktion, so deren bildungspolitischer Sprecher David Petereit, verspreche sich von dem Gesetzentwurf eine „Verbesserung der derzeitigen Lage.“ Der Abgeordnete nutzte aber auch die Gelegenheit, um in diesem Zusammenhang erneut auf die nationale Forderung nach einem bundeseinheitlichen Bildungssystem zu verweisen, damit endlich ein Schlußstrich unter die ständigen Änderungen in den Bildungsgesetzen der Länder gezogen werden kann.

zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 17. September 2014