0 % - Kein einziges Mal Asyl im April

Im April ist in M-V keiner Person Asyl gewährt worden. Abgelehnt wurden im genannten Monat hingegen 78 Anträge; außerdem leiteten die Behörden 81 aufenthaltsbeendende Maßnahmen ein. Das klingt zunächst einmal beruhigend, doch wurden im selben Monat gleich 368 „Duldungen“ erteilt.

Der Zustrom von Wirtschaftsflüchtlingen hält dabei unvermindert an. 2013 registrierten die Behörden bereits 2.545 Erstantragsteller. Noch 2010 hatte deren Zahl „nur“ 860 betragen.

Im ersten Halbjahr 2014 stellten 1.450 Personen einen Antrag auf Asyl, womit am Jahresende die 3.000er Marke zumindest gestreift werden dürfte; allein im April waren es 241 Erstantragsteller.

Der Abschiebung haben sich wie in jedem Monat auch im April gleich mehrere Dutzend Personen entzogen. 31 tauchten unter; zwölf „erkrankten“, so daß sie nicht reisefähig waren beziehungsweise hatten jemanden in der Familie, auf den das zutraf. Bei 13 scheiterte die Abschiebung an der „Renitenz“, also der Aufsässigkeit der Betroffenen. Für acht weitere gab es Kirchenasyl, womit einmal mehr die Durchsetzung von geltendem Recht verhindert worden ist. Für drei Personen gab es zudem keine Aufnahmezusage aus dem Herkunftsland; drei andere stellten einen Folgeantrag auf Asyl und bei einem steht noch die gerichtliche Entscheidung über die Abschiebung aus. Ein Afghane darf vorerst noch bleiben, weil er für eine Zeugenaussage benötigt wird.

Wie jetzt bekannt wurde, konnte im November des letzten Jahres nach 113 (!) Monaten ein 29jähriger Togolese abgeschoben werden. Bei ihm lagen die Voraussetzungen für eine Anerkennung als Asylberechtigter und die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft offensichtlich nicht vor. Im Februar zog ein 34jähriger, ebenfalls aus Togo stammender Mann nach sage und schreibe 141 Monaten das gleiche Los. Eine Offensichtlichkeit nach über zehn Jahren festzustellen, ist schon bemerkenswert.

Die NPD-Fraktion sieht in den vorliegenden Zahlen ihre Haltung abermals bestätigt, wonach dem wachsenden Asylmißbrauch nur mit dem Ende der windelweichen Asylpolitik begegnet werden kann. Asylanten, deren Antrag abgelehnt worden ist, sind unverzüglich abzuschieben. Die Möglichkeit, einen Duldungsstatus zu erlangen, ist aus dem Aufenthaltsgesetz zu streichen. Außerdem darf es keine zusätzlichen Lockmittel wie etwa eine (dezentrale) Unterbringung in Wohnungen und Bargeldauszahlungen mehr geben.

Weitere Fakten zur Asylpraxis in Mecklenburg-Vorpommern können in der Kleinen Anfrage des NPD-Landtagsabgeordneten David Petereit unter der Drucksache 6/3160 nachgelesen werden.
zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 03. September 2014