Landtagspräsidentin auf dem Weg zu weiteren juristischen Frusterlebnissen

Am 23.Januar dieses Jahres verkündete das Landesverfassungsgericht das Urteil im Organstreitverfahren des NPD-Landtagsabgeordneten Michael Andrejewski gegen die Landtagspräsidentin. Es wurde festgestellt, daß der dem Abgeordneten am 6.12.2012 erteilte Ordnungsruf gegen die Landesverfassung verstoßen hatte. Das dürfte Frau Bretschneider wenig Freude bereitet haben.
 
Ebenso wie die Entscheidung der zuständigen Staatsanwaltschaft, gegen die NPD-Fraktion kein Ermittlungsverfahren wegen Untreue einzuleiten, weil diese hinsichtlich eines Mitarbeitergehalts Gelder zweckentfremdet haben sollte. Dagegen legte die Landtagspräsidentin Beschwerde beim Generalstaatsanwalt ein, die - schon wieder Frust! - zurückgewiesen wurde. Zu allem Überfluß teilte jetzt auch noch das Justizministerium mit, daß die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, kein Ermittlungsverfahren einzuleiten, im Ergebnis nicht zu beanstanden sei, da es vertretbar sei, einen Anfangsverdacht aus tatsächlichen Gründen zu verneinen.
 
Verdammte Pechsträhne!
 
Zu allem Überfluß äußerte ein Richter des Landgerichts Neubrandenburg, der kürzlich Tino Müller vom Vorwurf eines Verstoßes gegen das Landespressegesetzes frei sprach, starke Zweifel an der rechtlichen Qualität eines von Bretschneider unterzeichneten Briefes, in dem allen Landtagsabgeordneten Ratschläge zur Gestaltung von Impressa erteilt wurden. Diese Handreichung, so der Kammervorsitzende sinngemäß, stelle eine Aufforderung dar, das Landespressegesetz zu unterlaufen und sei zumindest " bedenklich".
 
Niemanden würden solche Fehlschläge in gute Laune versetzen.
 
In genau der Laune, die sie hatte, legte Bretschneider in der Sitzung vom 3.7.2014 den Grundstein für weitere juristische Abenteuer mit ungewissem Ausgang. Ohne den Schatten irgendeines nachvollziehbaren Anlasses entzog sie Michael Andrejewski das Wort, wegen angeblicher homosexuellenfeindlicher Äußerungen. Die anderen NPD-Abgeordneten protestierten und kassiertem dafür Ordnungsrufe und Rausschmisse im Sekundentakt. Es blieben kaum noch Redner übrig.
 
Als Bretschneider dann noch gegen jeden parlamentarischen Brauch einem Antrag der NPD-Fraktion auf eine Auszeit, um die Rednerliste neu zu fassen, nicht statt gab, sondern über dieses Ansinnen den Landtag abstimmen ließ - und die Blockparteien enttäuschten sie nicht -, hatten die NPD-Abgeordneten genug und verließen den Laden. Die gewonnene Zeit nutzten sie, um Einsprüche gegen die fragwürdigen Ordnungsmaßnahmen zu schreiben. Das Landesverfassungsgericht wird sich schließlich damit befassen dürfen. Und Bretschneiders rechtliche Erfolge halten sich in letzter Zeit in engen Grenzen.
zurück | drucken Erstellt am Freitag, 04. Juli 2014