Vergeblicher Kriminalisierungsversuch gegen die NPD-Fraktion

Die Landtagsverwaltungsspitze hat offenkundig ein Problem mit dem Rechtsstaat!
 
Die Verwaltung eines Landtages ist grundsätzlich Dienstleister für das Parlament. Ihre Hauptaufgabe ist es, den Landtag in der Wahrnehmung seiner Aufgaben und Funktionen zu unterstützen. Aus diesem Grunde ist die Verwaltung des Landtages auch zu absoluter politischer Neutralität verpflichtet.
 
In Mecklenburg-Vorpommern scheint der Verwaltungsspitze um den Direktor Armin Tebben (SPD) allerdings der Grundsatz der politischen Neutralität abhanden gekommen zu sein. So muß man die Geschehnisse um die Maßnahmen der Landtagsverwaltung gegen die NPD-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern  im Zusammenhang mit angeblichen Unregelmäßigkeiten im Finanzwesen der NPD-Fraktion  bewerten.
 
Zu dem Hintergrund der haltlosen Vorwürfe der Landtagsverwaltung informierte die NPD-Fraktion schon umfangreich. Die Artikel können hier und hier eingesehen werden.
 
Der Norddeutsche Rundfunkt berichtete nun, daß Landtagsdirektor Tebben (SPD) tatsächlich von der Justizministerin des Landes eine Prüfung dahingehend verlangt, ob gegen die heimattreue Fraktion Ermittlungen wegen Untreue aufgenommen werden müssen. Zuvor hatten sowohl die Staatsanwaltschaft Schwerin als auch die Generalstaatsanwaltschaft Rostock es abgelehnt, ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen die NPD-Fraktion einzuleiten. Begründung: es bestehe kein hinreichender Tatverdacht und aus „tatsächlichen Gründen“ bestehe kein Anlaß für Ermittlungen.  
 
Wider besseres Wissen erwähnt der NDR in seinem Bericht, daß die Landtagsverwaltung der NPD-Fraktion Fraktionsmittel in Höhe von 58.000,00 Euro vorenthält. Richtigerweise  handelt es sich aber um einen Betrag von rund 45.000,00 Euro, nachdem die Landtagsverwaltung selbst ihren ins Blaue getippten Rückforderungsbetrag von ursprünglich etwa 80.000,00 Euro massiv reduzieren mußte. Selbstverständlich kann die NPD-Fraktion die Tätigkeit ihres Mitarbeiters belegen.

Gegen das skandalöse Vorgehen der Landtagsverwaltung hat die NPD-Fraktion Klage beim Landesverfassungsgericht erhoben. Eine Entscheidung in der Sache steht zwar noch aus. Allerdings bleibt schon jetzt festzuhalten, daß Landtagsdirektor Tebben (SPD) offenkundig ein Problem mit dem Rechtsstaat und der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften hat. Dies wäre auch nicht verwunderlich. War es doch die NPD-Fraktion, die einen eigenen Gesetzentwurf zur Einführung der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften eingebracht hat, um genau solche politischen Einflußnahmen zu verhindern. Dieses Vorhaben wurde selbstredend von den Pseudodemokraten SPD-CDU-Linke-Grüne abgelehnt.
zurück | drucken Erstellt am Samstag, 14. Juni 2014