Keine härteren Hartz-IV-Regeln für Selbständige!

Bundesweit gibt es rund 125.000 Selbständige, die Hartz IV beziehen, weil ihre Einkünfte zum Leben nicht reichen. In M/V erhielten in den vergangenen sechs Jahren stets zwischen 3.000 und 4.000 „erwerbfähige Hilfebedürftige mit Einkommen aus selbständiger Tätigkeit" ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt.

Jetzt plant die Bundesagentur für Arbeit (BA), Selbständige nur noch maximal zwei Jahre mit Hartz-IV-Leistungen zu unterstützen. Außerdem sollen selbständige Unternehmer -- anders als im Steuerrecht -- nur noch 30 Prozent ihrer jährlichen Betriebsausgaben vom Gewinn abziehen dürfen.

Das Papier, aus dem die Nachrichten-Agentur dpa kürzlich zitierte, beruht auf internen Vorschlägen von Mitarbeitern der BA. Als Begründung wird eine „Rechtsvereinfachung" bei den Hartz-IV-Leistungen angegeben.

Die NPD-Fraktion forderte nunmehr die Landesregierung mit einem Antrag auf, sich auf Bundesebene den Plänen der BA zu widersetzen. Nach Auffassung der Nationalen dienen diese und andere vorgesehene „Vereinfachungen" des SGB II lediglich der Bequemlichkeit der Behörde. „Sollten die neuen Regelungen für Selbständige Wirklichkeit werden, würden viele kleine Geschäfte schließen müssen. Das würde auch die Versorgung der Bevölkerung im ländlichen Raum gefährden", heißt es in der Begründung der Initiative.

Die Einbringungsrede hielt der Abgeordnete Rechtsanwalt Michael Andrejewski.

zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 15. Mai 2014