Asyldruck: Jetzt soll Verwaltungsgericht Schwerin personell aufgestockt werden

Asylverfahren ohne Ende: Auch die Rechtspflege in M/V bekommt die Auswirkungen des Ansturms von Wirtschaftsflüchtlingen mehr als deutlich zu spüren. Mittlerweile schrillen beim Präsidenten des Oberverwaltungsgerichtes in Greifswald die Alarmglocken. Wie aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des NPD-Abgeordneten Stefan Köster hervorgeht, gibt es beim OVG Überlegungen, das Verwaltungsgericht (VG) Schwerin ab Mitte des Jahres personell zu verstärken.
 
Dabei wurden die so genannten Richterarbeitskraftanteile in Asylsachen bereits schrittweise erhöht: von 2,50 in 2011 auf 3,68 im vorigen Jahr.Zudem ist eine der beiden Kammern, die mit Asyl-Angelegenheiten befaßt sind, seit 1. Januarmit einer Vorsitzenden und drei Beisitzern mit jeweils vollen Dezernaten besetzt.
 
Bevor es zu einem Verfahren am VG kommt, müssen die Asylanten (zu mehr als 98 Prozent keine politisch Verfolgten!) ihre Anträge an die Außenstelle Nostorf/Horst des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) richten. Nach Angaben dieser Behörde entwickelten sich die Gesuche zuletzt zahlenmäßig wie folgt: 

 
Jahr Asylanträge Folgeanträge
2009 583 85
2010 893 89
2011 973 75
2012 1.231 148
2013 2.303 242

 
Lehnt das BAMF ein Asylgesuch als unbegründet ab, kann der Antragsteller beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage einreichen.  
 
2011 gab es beim VG Schwerin 409 entsprechende Eingänge im Hauptverfahren, 2013 bereits 707. Erledigt wurden in diesen Jahren zwar 329 bzw. 429 Fälle. Doch ist auch der jeweilige Bestand zum Ende eines Berichtszeitraums gestiegen – von 717 (2011) auf 974 (2013). Bei den Eilverfahren waren 128 Fälle Ende 2013 noch unerledigt; 2012 betraf dies nur 21 Fälle (siehe auch Drucksache 6/2860).   
 
Nationale Sofort-Maßnahmen zur Eindämmung des Asylbetrugs
 
Rein rechtlich betrachtet, bräuchte die BRD kaum Asylanten aufnehmen. Laut Dublin-II-Verordnung haben Asylbewerber ihre Anträge in dem EU-Land zu stellen, in das sie zuerst einreisen. Polen müßte demnach für Tschetschenen-Großclans und andere Kaukasus-Völkerschaften Sorge tragen; Spanien und Griechenland hätten sich in der Hauptsache um jene Personen zu kümmern, die aus Afrika kommen.
 
Theorie und Praxis klaffen aber auch hier meilenweit auseinander. Deshalb ist es das Gebot der Stunde, zur Selbsthilfe zu schreiten. Nachstehende Maßnahmen würden von einer national ausgerichteten Regierung sofort umgesetzt:
 
  • Wiedereinführung der altbewährten Grenzkontrollen;

  • Schaffung von Asyl-Schnellgerichten;

  • Abschaffung des einklagbaren Grundrechtes auf Asyl;

  • Einrichtung von Sammelunterkünften fernab der Wohnsiedlungen (z. B. in leerstehenden Kasernen);

  • Wiedereinführung der Residenzpflicht (Reduzierung des Bewegungsspielraums auf einen Kreis oder eine kreisfreie Stadt);

  • Ausreichung von Sachzuwendungen statt Bargeld.
zurück | drucken Erstellt am Montag, 28. April 2014