Grünen-Antrag Lichtjahre weg von der Realität

Es war eine Maßnahme, die hier und da für einen medialen Aufschrei gesorgt hat: Wenige Tage nach dem Beginn des Volksbegehrens gegen die heftig umstrittene Gerichtsreform in M-V verbannte Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) Unterschriftenlisten aus den Gerichten. „Aus Dienstgebäuden sind Privatangelegenheiten fernzuhalten. Das gilt insbesondere in Gerichtsgebäuden. Hier gilt es, die Neutralität der Justiz zu wahren", begründete Kuder die Maßnahme.

Am 11. März hatten der Richterbund und der Verein Pro Justiz das Volksbegehren gestartet. Ziel ist es, die Schließung von fünf Amtsgerichten und die Schaffung von sechs Außenstellen zu verhindern. Laut der Reform sollen nur zehn der 21 Amtsgerichte erhalten bleiben. Viele der Gerichte verfügen über eine Tradition, die bis ins 19. Jahrhundert zurückreicht. Auch die NPD hat sich gegen den neuerlichen Kahlschlag immer wieder klar positioniert. Damit sich der Landtag mit der Angelegenheit erneut befassen muß, sind 120.000 Unterstützungs-Unterschriften notwendig.

Die Grünen forderten von der Justizministerin nunmehr per Antrag, ihre Weisung unverzüglich zurückzunehmen. Beim Volksbegehren handele es sich mitnichten um eine „Privatangelegenheit". Vielmehr solle mit der Initiative „eine Entscheidung zu einer Angelegenheit von erheblichem öffentlichen Interesse herbeigeführt werden."

Der NPD-Abgeordnete Rechtsanwalt Michael Andrejewski wies überzeugend nach, daß der Grünen-Antrag „Lichtjahre weit weg von der Realität" sei. Gebe es doch in den betroffenen Städten genügend Möglichkeiten, sich in die Unterschriftenlisten einzutragen, so daß es nicht auch noch der Gerichte als Sammelstellen bedürfe. Auch gehe es darum, die Justiz im Hinblick auf ihre Unabhängigkeit nicht zu kompromittieren.


zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 09. April 2014