Zinslose Darlehen für Strom-Nachzahlungen auch künftig gewähren!

Die Waschmaschine ist defekt, das Auto muß in die Werkstatt oder aber es flattert ein Bescheid über eine saftige Stromnachzahlung ins Haus. Für viele Bezieher von Arbeitslosengeld II entsteht so ein plötzlicher Bedarf an finanziellen Mitteln. Reichen doch die Hartz-IV-Beträge nicht aus, um Rücklagen bilden zu können. Oftmals ist ein so genannter Notfall-Kredit der Rettungsanker zur Deckung von außerplanmäßigen Kosten.

Ausgereicht werden diese Mini-Darlehen seitens der Job-Center. Meist handelt es sich um Summen von um die 250 Euro, die dann in kleinen Raten zurückgezahlt werden.

Auch im Verantwortungsbereich des Jobcenters Mecklenburgische Seenplatte Süd war dies bis vor kurzem gängige Praxis. Jetzt soll es die Mini-Darlehen nur noch „in besonderen Härtefällen" geben. Der Landkreis könne sich die alte Verfahrensweise nicht mehr leisten. Wer Probleme habe, möge sich direkt an seinen Versorger wenden. Die Gefahr von Stromabschaltungen liegt so förmlich in der Luft.  

Die NPD-Landtagsfraktion forderte deshalb die Landesregierung auf, im Zusammenwirken mit den Kreisen und kreisfreien Städten sicherzustellen, „daß diese Beziehern von Arbeitslosengeld II weiterhin zinslose Darlehen für Nachzahlungen im Rahmen der Jahres-Stromabrechnung gewähren."

Die Rede zur Begründung hielt Rechtsanwalt Michael Andrejewski.

zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 13. März 2014