Möglichkeiten des Mißbrauchs beim Kindergeld für EU-Ausländer abschaffen!

Die Rechtslage widerspricht dem Empfinden vieler kritischer Zeitgeister und bedarf einer dringenden Abänderung: Bürger anderer EU-Staaten, deren Kinder nicht in der Bundesrepublik Deutschland leben, haben dennoch einen Anspruch auf Kindergeldzahlungen. Vom Antragsteller wird lediglich verlangt, die Existenz der Kinder mittels geeigneter Dokumente (z. B. Geburtsurkunden oder Schulbescheinigungen) nachzuweisen - soweit die derzeitige Regelung, durch die nicht nur auf dem Papier die Möglichkeit für Betrügereien besteht. In der Praxis kam es durchaus vor, daß mit Hilfe gefälschter Geburtsurkunden Kindergeld erschlichen worden ist.

Und weil die deutschen Behörden offensichtlich nicht in der Lage sind, in den betreffenden Ländern die tatsächlichen Verhältnisse aufzuklären und Täuschungsmanöver der eben beschriebenen Art aufzudecken, hält die NPD-Fraktion eine Änderung des Einkommensteuergesetzes für zwingend geboten.

Nach Vorstellung der Nationalen sollen künftig EU-Bürger, die nicht auch deutsche Staatsbürger sind, keinen Anspruch auf Kindergeld geltend machen können, wenn ihre Kinder nicht in der Bundesrepublik leben. Dazu sollte die Landesregierung im Bundesrat eine Initiative ergreifen.

Die Einbringungsrede für den entsprechenden Antrag hielt Rechtsanwalt Michael Andrejewski.

zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 30. Januar 2014