Landtag: Rückforderungsansprüche der Landtagspräsidentin sind unbegründet

Die zahlreichen Versuche, der NPD staatlicherseits Finanzmittel zu entziehen, ist um eine kuriose Variante reicher. Die Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider (SPD) fordert von der NPD-Fraktion im Schweriner Landtag rund 80.000 Euro zurück. Gegen diese Rückforderung, die über mehrere Monate mit dem Fraktionszuschuss verrechnet werden soll, wird die Fraktion unverzüglich Rechtsmittel einlegen.

Hintergrund dieser völlig haltlosen Rückforderung soll der Umstand sein, ein Mitarbeiter der Fraktion sei als Referent nicht permanent im Landtag tätig gewesen. Zudem wurde bei der Berechnung der Forderungssumme ein Gehaltsaufwand in Höhe von fast 5.400 Euro monatlich zugrunde gelegt, mehr als das Doppelte des tatsächlich gezahlten Gehaltes. Alleine diese Einschätzung über die Höhe der Gehälter lässt vermuten, welche utopischen Gehaltseingruppierungen offenbar in den anderen Fraktionen des Hauses vorgenommen werden.

Der geltend gemachte Rückforderungsanspruch besteht bereits dem Grunde nach nicht. Unterstellt, der Anspruch würde bestehen, wäre der Betrag um die Hälfte zu kürzen.

Um die Tätigkeit des Fraktionsmitarbeiters infrage zu stellen, argumentiert die Landtagspräsidentin unter anderem damit, der Betroffene habe die Zeit gefunden, sich bei einer Bürgermeisterwahl als Kandidat aufstellen zu lassen. Dass man eine solche Formalie, wie hunderte andere Kandidaten auch, problemlos in seiner Freizeit bewerkstelligen kann, geht offenbar über das Vorstellungsvermögen der amtierenden Landtagspräsidentin.

Der gesamte Rückforderungsbescheid bewegt sich auf derart dünnem Eis, dass der Verdacht entsteht, hier steht eine politische Motivation im Vordergrund. Es geht offensichtlich vorrangig darum, den finanziellen Handlungsspielraum der NPD-Fraktion zumindest zeitweise einschränken zu wollen.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der NPD-Fraktion, Stefan Köster, nahm hierzu heute in Schwerin Stellung:
 

„Über das Beschäftigungsverhältnis des betroffenen Mitarbeiters und dessen Tätigkeitsfeld haben wir im Vorfeld der Rückforderung der Landtagspräsidentin umfassend Auskunft erteilt. Wenn diese Sachdarstellung in Bausch und Bogen nicht anerkannt wird und die Rückforderung dennoch aufrechterhalten wird, dann liegt der Verdacht nahe, man wolle einen Vorwand konstruieren, um der NPD-Fraktion entsprechende Finanzmittel vorenthalten zu können. Gegen diese an Willkür grenzende Vorgehensweise werden wir natürlich umgehend Rechtsmittel einlegen. Auch die in den Medien bewusst verbreitete Angabe, wonach die NPD-Fraktion jährlich etwa 1,6 Millionen Euro aus Steuermitteln erhält, entbehrt jeglicher Grundlage. Tatsächlich erhält die NPD-Fraktion einen Fraktionszuschuss in Höhe von 589.344 Euro jährlich, die SPD-Fraktion erhält hingegen mehr als 1,7 Millionen Euro im Jahr. Die CDU-Fraktion und die Fraktion Die Linke erhalten jeweils rund 1,3 Millionen Euro jährlich.“
zurück | drucken Erstellt am Freitag, 17. Januar 2014